Lachs Mit Gemüsereis

LMVI Artikel 12 Bereitstellung und Platzierung verpflichtender Informationen über Lebensmittel. LMIV Artikel 18 Zutatenverzeichnis: Es gibt die Art und Weise vor, wie die Zutatenliste auszusehen hat. jtw Abonnieren Sie unseren Newsletter! Mit unserem Newsletter sind Sie immer auf dem aktuellen Stand. Gratis Checkliste In unserer Checkliste zum Herunterladen erfahren Sie, was aktuell zu beachten und tun ist, übersichtlich und strukturiert gefüllt mit Fachinformationen und -hintergründe. Fachinformationen Mit dem Bienen-Journal bleiben Sie immer auf dem neusten Stand. Verkehrsbezeichnung auf Lebensmitteln: das solltest du wissen - Aha Foods - Vegane und glutenfreie Rezepte ohne Industriezucker. Auch Imker mit langjähriger Berufserfahrung kommen auf Ihre Kosten. Grundlagen Wichtig für uns ist es, neben den Fachinformationen, Grundlagen zu vermitteln, die für die Imkerei von essenzieller Bedeutung sind. Abonnieren →

  1. Verkehrsbezeichnung auf Lebensmitteln: das solltest du wissen - Aha Foods - Vegane und glutenfreie Rezepte ohne Industriezucker

Verkehrsbezeichnung Auf Lebensmitteln: Das Solltest Du Wissen - Aha Foods - Vegane Und Glutenfreie Rezepte Ohne Industriezucker

Vielfach sind anerkannte Bezeichnungen auch in den Leitsätzen der Deutschen Lebensmittelbuchkommission beschrieben. Dazu gehören z. B. "Salami", "Leberwurst", "Schwarzwälder Kirschtorte" und "Hering in Gelee". Gibt es keine Vorgaben, so wählen Anbieter selbst eine beschreibende Bezeichnung. Wird das Lebensmittel einer speziellen Behandlung unterzogen, muss ein Hinweis dazu in der Bezeichnung oder ergänzend zu dieser zu finden sein. Dies sind zum Beispiel Angaben wie: pulverisiert, gefriergetrocknet, tiefgefroren, geräuchert aufgetaut – für Lebensmittel, die zunächst tiefgefroren wurden und aufgetaut verkauft werden "bestrahlt" oder "mit ionisierenden Strahlen behandelt" "aus Fleischstücken zusammengefügt"

"Irrtümlich" bedeutet hier, dass die angegebene Sorte nicht durch von Bienen gesammelten Nektar entstanden ist, sondern durch das Hinzufügen von Inhaltsstoffen durch den Imker. Eine nicht erlaubte Verkehrsbezeichnung ergibt sich nach Aussage von Andreas Gehrke auch bei der Bezeichnung " Honig mit ". Diese könne es gemäß der HonigV nicht geben, ergo muss ein Begriff gefunden werden, der den tatsächlichen Inhalt wiederspiegelt wie z. B. "Brotaufstrich mit Honig und ". Denn es gilt, dass dann als Verkehrsbezeichnung eine Umschreibung des Lebensmittels gefunden werden muss. Diese muss klar, sachlich und allgemein verständlich sein. Das besagt Artikel 17 (1) der Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV). Unterscheiden zwischen Verkehrsbezeichnung und Werbeaussage Schaut man sich nun die beschriebenen Verkaufsregale an, fällt auf, dass aber eben doch viele Bezeichnungen zu finden sind, die dann augenscheinlich gegen die Vorgaben verstoßen. Doch für diese Bewertung muss man nun ganz genau hinsehen und die oben beschriebene Unterscheidung heranziehen: zwischen der Verkehrsbezeichnung und der Werbebezeichnung.