Lachs Mit Gemüsereis

Bibliografische Daten ISBN: 9783754919668 Sprache: Deutsch Umfang: 140 S. Format (T/L/B): 0. 9 x 19 x 12. 5 cm 1. Auflage 2021 kartoniertes Buch Erschienen am 09. 11.

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74 Bauordnung Nrw Youtube

§ 74 ( Fn 5) Baugenehmigung, Baubeginn (1) Die Baugenehmigung ist zu erteilen, wenn dem Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. (2) Die Baugenehmigung bedarf der Schriftform. Sie ist nur insoweit zu begründen, als Abweichungen oder Befreiungen von nachbarschützenden Vorschriften zugelassen werden und die Angrenzerin oder der Angrenzer nicht nach § 72 Absatz 2 zugestimmt hat. Anträge, Anzeigen, Formulare. Eine Ausfertigung der mit einem Genehmigungsvermerk versehenen Bauvorlagen ist der Antragstellerin oder dem Antragsteller mit der Baugenehmigung zuzustellen. (3) Die Baugenehmigung kann unter Auflagen, Bedingungen und dem Vorbehalt der nachträglichen Aufnahme, Änderung oder Ergänzung einer Auflage sowie befristet erteilt werden. Sie lässt aufgrund anderer Vorschriften bestehende Verpflichtungen zum Einholen von Genehmigungen, Bewilligungen, Erlaubnissen und Zustimmungen oder zum Erstatten von Anzeigen unberührt. (4) Die Baugenehmigung wird unbeschadet der Rechte Dritter erteilt. (5) Die Bauherrin oder der Bauherr und die späteren Eigentümerinnen und Eigentümer haben die Baugenehmigung einschließlich der Bauvorlagen sowie bautechnische Nachweise und Bescheinigungen von Sachverständigen aufzubewahren.

Fn 11 § 47 Absatz 1 geändert und Absatz 5 neu gefasst durch Fn 12 § 48 neu gefasst durch Gesetz vom 30. Juli 2021. Fn 13 § 49 Absatz 1 und 2 neu gefasst durch Gesetz vom 30. Juni Fn 14 § 58 Absatz 5 neu gefasst durch Gesetz vom 30. Juni Fn 15 § 62: Überschrift und Absatz 1 und 2 geändert sowie Absatz 3 neu gefasst durch Gesetz vom 30. 822), in Fn 16 § 63 Absatz 2, 4, 5 und 6 geändert sowie Absatz 8 neu gefasst durch Gesetz vom 30. 822), in Kraft getreten Fn 17 § 64 und § 66 neu gefasst durch Gesetz vom 30. Juni Fn 18 § 68: Absatz 1 neu eingefügt, bisheriger Absatz 1 wird Absatz 2 und geändert, bisheriger Absatz 2 wird Absatz 3 und geändert, Absätze 4, 5 und 6 neu eingefügt, bisheriger Absatz 3 aufgehoben durch Gesetz vom 30. Juli 2021. SGV § 74 (Fn 5) Baugenehmigung, Baubeginn | RECHT.NRW.DE. Fn 19 § 69 Absatz 1 neu gefasst, Absatz 1a eingefügt sowie Absatz 2 und 3 geändert durch Gesetz vom 30. 822), in Fn 20 § 70 Absatz 1 neu gefasst durch Gesetz vom 30. Juni Fn 21 § 71: Absatz 1 geändert, Absatz 2 und 3 eingefügt, bisheriger Absatz 2 wird Absatz 4 und geändert, bisheriger Absatz 3 wird Absatz 5 und geändert, Absatz 6 eingefügt, bisheriger Absatz 4 wird Absatz 7 durch Gesetz Fn 22 § 78 Absatz 2 geändert, Absatz 10 neu gefasst durch Fn 23 § 79 Absatz 1, 3 und 4 geändert, Absatz 5 eingefügt, bisheriger Absatz 5 wird Absatz 6 und geändert durch Gesetz vom 30. Juli 2021.