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Sehr geehrte Damen und Herren, die seit dem Sommer 2020 abweichenden Regelungen für die Anerkennung von Qualifikationsmaßnahmen zur verantwortlichen Pflegefachkraft und zur zusätzlichen Betreuungskraft wurden bis zum 30. 06. 2021 verlängert. Zu den Regelungen im Einzelnen: Anerkennung von Weiterbildungen als verantwortliche Pflegefachkraft bis zum 30. 2021: Für die Anerkennung von Weiterbildungen als verantwortliche Pflegefachkraft werden auch Qualifikationsmaßnahmen anerkannt, in denen die Präsenzfortbildung in Form von Online-Seminaren oder E-Learning-Schulungen erfolgt. Unterlagen | VDAB e.V.. Voraussetzung ist, dass die Weiterbildung vor dem 30. 2021 begann. Für die Anerkennung der Qualifikation von zusätzlichen Betreuungskräften in Pflegeeinrichtungen empfiehlt der GKV-Spitzenverband: • Soweit ein Absolvieren des Orientierungspraktikums (vgl. § 4 Abs. 2 der Betreuungskräfte-RL) coronabedingt nicht möglich oder zur Verringerung des Infektionsrisikos nicht angezeigt ist, gilt das Orientierungspraktikum auch nicht als Voraussetzung für die Qualifizierungsmaßnahme.

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Das Fort- und Weiterbildungsprogramm des VDAB richtet sich an Mitglieder des VDAB und weitere Interessierte. Der inhaltliche Schwerpunkt liegt auf Veranstaltungen für Unternehmer in der Privaten Professionellen Pflege sowie deren Mitarbeiter. Das Fort- und Weiterbildungsprogramm ist entstanden aus der Kooperation des VDAB mit der VDAB-Beratungsgesellschaft und aufgrund von Anregungen aus dem Teilnehmerkreis bisheriger Veranstaltungen. Ergänzungen aus aktuellem Anlass entnehmen Sie bitte der Internetseite des VDAB. Die meisten Themen werden bundesweit angeboten, um Ihre Fahrt- und Reisekosten niedrig zu halten. Unabhängig davon können Sie gern Veranstaltungen in anderen Bundesländern buchen, wenn Ihnen dies terminlich besser erscheint. Anmeldung für Foren & Seminare Alle Veranstaltungen des Jahres 2022 können Sie auch als PDF laden. Jahresübersicht Kostenfrei sind die Foren für VDAB- Mitglieder. Jedoch auch ohne Mitgliedschaft ist die Teilnahme möglich – gegen eine geringe Gebühr. Vdab fortbildungen 2020 live. Die Foren werden regional angeboten und haben überwiegend die Themen Qualitä̈t, Recht, Führung und Wirtschaft zum Inhalt.

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Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Pflegeeinrichtungen, mit denen kein Kooperationsvertrag besteht, müssen wir für die Auffrischung ein Entgelt von 160, 00 € zzgl. MwSt erheben. Bitte melden Sie sich bzw. Ihre Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter formlos per E-Mail an. Bitte geben Sie Ihre Privatanschrift bzw. die Privatanschrift Ihrer Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter an.

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Sehr geehrte Damen und Herren, mit unserem Aktuell vom 3. Juli informierten wir Sie darüber, dass der GKV-Spitzenverband nachfolgende, abweichende Regelungen für die Anerkennung von Qualifikationsmaßnahmen zur verantwortlichen Pflegefachkraft und zur zusätzlichen Betreuungskraft bis zum 30. September empfahl. Diese Empfehlungen wurden nun bis zum 31. Vdab fortbildungen 2010.html. 12. 2020 verlängert. Anerkennung von Weiterbildungen als verantwortliche Pflegefachkraft bis zum 31. 2020: Begonnenen Qualifizierungsmaßnahmen zur verantwortlichen Pflegefachkraft sind anzuerkennen, wenn die Präsenzphasen in Form von online-Seminaren oder E-Learning- Schulungen (Fernlehrgänge) erfolgt sind und die Lehrinhalte mit entsprechendem Medieneinsatz hinreichend vermittelt wurden. Ebenfalls muss die Möglichkeit der direkten Kommunikation mit Lehrkräften und anderen Kurs- Teilnehmern (zur Reflexion der beruflichen Praxis) sichergestellt worden sein. Abweichende Regelungen für die Anerkennung der Qualifikation von zusätzlichen Betreuungskräften in Pflegeeinrichtungen nach § 53c SGB XI (Betreuungskräfte-RL), die vor dem 31.

Ebenfalls muss die Möglichkeit der direkten Kommunikation mit Lehrkräften und anderen Kurs- Teilnehmern (zur Reflexion der beruflichen Praxis) sichergestellt worden sein. Abweichende Regelungen für die Anerkennung der Qualifikation von zusätzlichen Betreuungskräften in Pflegeeinrichtungen nach § 53c SGB XI (Betreuungskräfte-RL), die vor dem 30. 2020 begonnen wurden: • Soweit ein Absolvieren des Orientierungspraktikums (vgl. § 4 Abs. 2 der Betreuungskräfte-RL) coronabedingt nicht möglich oder zur Verringerung des Infektionsrisikos nicht angezeigt ist, gilt das Orientierungspraktikum auch nicht als Voraussetzung für die Qualifizierungsmaßnahme. Nordrhein-Westfalen | VDAB e.V.. Ein Nachholen des Orientierungspraktikums zu einem späteren Zeitpunkt ist nicht erforderlich. • Das Betreuungspraktikum (vgl. 3 Modul 2) kann coronabedingt im Anschluss an den Basiskurs Betreuungsarbeit (Modul 1) und den Aufbaukurs Betreuungsarbeit (Modul 3) absolviert werden. Den Teilnehmenden sollen die geschulten Module 1 und 3 vom Träger der Qualifizierungsmaßnahme bescheinigt werden.