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Frage vom 17. 5. 2015 | 14:26 Von Status: Frischling (26 Beiträge, 11x hilfreich) Vater angeben bei Jobcenter Jugendamt? Guten Tag, folgender Sachverhalt. Eine Bekannte (21 Jahre) hat letztes Jahr ihre Tochter zur Welt gebracht. Sie bezieht ALG-II. Ihr Ex Freund ist in keiner Geburtsurkunde oder so bei der Tochter als Vater und auch bei keiner Behörde angegeben, da er zur Vaterschaftsanerkennung einen gültigen Personalausweis vorlegen muss, er dies aber nicht kann, da kein Geld, keinen festen Wohnsitz, somit Wohnungslos ist. Wenn Väter den Unterhalt nicht zahlen müssen, Jobcenter aufkommen. Er interessiert sich auch nicht wirklich dafür.

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"Dann müssen wir einspringen. Das heißt, im Endeffekt zahlen die Steuerzahler - und damit auch alle ehrlichen Unterhaltszahler. " Jeder sechste Unterhaltspflichtige hat zu wenig Geld Das vorgestreckte Geld zurückzubekommen ist schwierig. Im August 2014 zählte die Behörde dem Bericht zufolge 515. 000 Väter, die an 90. 000 erwachsene Hartz-IV-Empfänger und an fast 610. 000 Kinder Unterhalt zu leisten hatten. Fast jeder Sechste von ihnen konnte nachweisen, dafür kein Geld zu haben. Oft sind diese Unterhaltspflichtigen selbst auf Hartz IV angewiesen. Job center schreibt kindsvater an op. Bei allen anderen fasst ein eigenes Inkasso-Unternehmen der BA nach. 2013 habe die Bundesagentur bundesweit mehr als 78 Millionen Euro eintreiben können, 2012 seien es 47, 5 Millionen Euro gewesen, so die Zeitung weiter.

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Signatur: Wo lagert die Post eigentlich die ganzen Briefe, die angeblich nie zugestellt worden sind? # 5 Antwort vom 17. 2015 | 15:39 Von Status: Unbeschreiblich (34570 Beiträge, 13169x hilfreich) So naiv kann doch wohl keiner sein. 1. Wer Geld haben will, der muss auch die Voraussetzungen dafür erüllen. Und dazu gehört nun mal die Angabe des zur Zahlung von Unterhalt Verpflichteten. Ob der Anspruch dann durchsetzbar ist, das ist eine andere Frage. 2. Hilfebedürftige Alleinerziehende muss Jobcenter Namen des Kindsvaters mitteilen. Das Kind hat einen Anspruch auf Kenntnis des Vaters. Wie dann ohne Ausweis das urkundentechnisch durchgesetzt wird, das ist eine andere Frage. Da kümmern sich auch andere drum. 3. Perso bekommt man auch ohne festen Wohnsitz. Man muss sogar einen in Deutschland haben, ansonsten ist das ein ordnungswidriges Verhalten, Bussgeld bis zu 5000 €, wenn ich das richtig in Erinnerung habe. 4. Wenn sie Infos zurückhält, um die Subventionen von uns allen zu erhalten, dann könnte durchaus der Straftatbestand des Betruges erfüllt sein. Folge: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe.

Jetzt eine neue Frage stellen Sehr geehrter Fragesteller, Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten: 1. Haben Personen, die vom Jobcenter Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen, für die Zeit, für die die Leistungen erbracht wurden, einen Unterhaltsanapruch, GEHT DER UNTERHALTSANSPRUCH bis zur Höhe der geleisteten Aufwendungen auf den Träger des Jobjenters ÜBER ( § 33 Abs. 1 SGB II). Das Jobcenter ist daher berechtigt, übergegangene Unterhaltsansprüche gegen Ihren Sohn geltend zu machen. 2. Ihre Berechnung des geschuldeten Kindesunterhalts ist nicht ganz richtig. 5% berufsbedingte Aufwendungen sind nicht vom Unterhalt abzuziehen, sondern vom Nettoeinkommen Ihres Sohnes. Bei einem Nettoeinkommen von 1. 600, -- € ergibt sich abzüglich 5% berufsbedingter Aufwendungen (80, -- €) ein bereinigtes Nettoeinkommen von 1. 520, -- €. Ihr Sohn ist daher in die Einkommengruppe 2 der Düsseldorfer Tabelle einzustufen. Jobcenter schreibt Kindsvater an und verlangt Einkommensnachweise trotz Vorlage vom Jugendamtschreiben? (Recht, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen). Danach beträgt der Unterhaltsbedarf eines Kindes im Alter von 2 Jahren 333, -- €, wie Sie zutreffend ermittelt haben.