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Teyla #1 Huhu, ich bin neu hier, wir wollten nächstes Jahr bauen und haben daher beim Bauamt eine Bauvoranfrage gestellt. Gestern kam nach 4 Monaten endlich der positive Bauvorbescheid, mit der Auflage, dass nur eingeschossige Einfamilienhäuser genehmigt werden können. Was bedeutet das nun für uns? Ich kenne mich mit baurechtlichen Begriffen leider nicht aus und bin seit gestern am grübeln, ob unser Traumhaus überhaupt genehmigt werden kann. Darf ich auf meinem Grundstück nun nur einen Bungalow bauen? ᐅ Was bedeutet eingeschossig?. Oder zählt zur eingeschossigen Bauweise auch ein Einfamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss? Ich würde mich freuen, wenn mir vielleicht jemand die eingeschossige Bauweise erläutern könnte LG, Teyla Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: 25 Juni 2014 #2 Eingeschossige Bauweise in NDS bedeutet, dass die Wohnfläche im OG, die über/ab 2 Meter Raumhöhe kommt, insgesamt nicht 2/3 grösser sein darf als im EG. Irgendwie so. Euer favorisiertes Haus hat einen hohen Kniestock, sodass oben mehr Wohnfläche ü 2 Meter entsteht als ohne Kniestock.

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