§ 3 Aufteilung des Nachlasses (1) Die Erschienenen werden je zur Hälfte Miteigentümer des Grundstücks _________________________, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts _________________________, Bl. _________________________. (2) Sie sind sich darüber einig, dass jeder Eigentümer zur Hälfte wird. Sie beantragen und bewilligen die Eintragung ins Grundbuch. (3) Forderungen und Wertpapiere werden zwischen den Beteiligten nach einem Teilungsplan verteilt werden, mit dessen Aufstellung der _________________________ in _________________________ beauftragt wird und dessen Inhalt die Parteien hiermit vorab bereits als allein gültig anerkennen. § 4 Gewährleistung Gewährleistungsansprüche bestehen nicht. § 5 Kosten Die Kosten dieses Vertrages tragen die Parteien je zur Hälfte. Außergerichtlicher vergleich erbrecht mit. Diese Niederschrift wurde vom Notar den Anwesenden vorgelesen, von diesen genehmigt und von ihnen und dem Notar eigenhändig unterschrieben: 2. Hinweise zum Muster Rz. 94 Wird ein Vergleich zwischen Erbschaftsbewerbern geschlossen, stellt dies einen Vertrag gem.
Auseinandersetzungen um den Pflichtteil sind oft emotional aufgeladen und inhaltlich komplex Ein Vergleich zwischen Erbe und Pflichtteilsberechtigtem bietet die Möglichkeit einer für beide Seiten gesichtswahrenden Lösung Auch ein Gericht arbeitet in der Regel auf einen Vergleich hin Die Grundnorm zum Pflichtteil im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) liest sich auf den ersten Blick einfach und gut handhabbar. Nach § 2303 BGB können Abkömmlinge des Erblassers, der Ehepartner oder sogar seine Eltern nämlich den gesetzlichen Pflichtteil verlangen, wenn sie durch Testament oder Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen wurden. Außergerichtlicher vergleich abrechnen. Noch simpler erscheint die gesetzliche Regelung zur Höhe des Pflichtteils, die nur aus ein paar Worten besteht: " Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. " Die komplexe Materie des Pflichtteils Wer jetzt aber glaubt, dass die Ermittlung und Durchsetzung (oder die Abwehr …) von Pflichtteilsansprüchen eine simple Angelegenheit ist, der irrt gewaltig.