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Umgekehrt geht das natürlich auch, z. B - Niederländer mit Erstwohnsitz in Deutschland - hier in einer GKV-Kasse versichert - Kosten werden aber mit der niederländischen Kasse abgerechnet. Wegen der Sozialleistungen ist in diesem Zusammenhang kein Argument, denn sowohl in der Türkei als auch in Spanien und auch bei uns erhält der Betroffene nicht mehr und nicht weniger als der Türke, Spanier, Holländer oder Deutsche. von Juliane » 15. 2013, 15:13 Czauderna hat geschrieben: Hallo Juliane, ich nehme mal an, dass du deine Frage nicht absichtlich so gestellt hast. Natürlich habe ich das absichtlich gefragt! Czauderna hat geschrieben: Es ist total normal und auch genau so legal, dass... Türkische rentner aufenthalt in der turkey krankenversicherung part. Mag sein, aber ist es auch fair? Hier geht's ja immerhin um Personen, welche ihren Hauptwohnsitz in der Türkei haben und nichtmal mehr nach DE zurückkehren können. Da wird ein Wohnsitz in DE vorgegaukelt, um weiterhin Leistungen der AOK zu beanspruchen. von broemmel » 15. 2013, 15:25 Juliane, mach Dich erst mal über die Abkommen der Bundesrepublik mit der Türkei schlau bevor Du etwas unterstellt.

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Die Familienversicherung für türkische Angehörige ist, genau wie in Deutschland, kostenlos, allerdings können durch türkische Rechtsvorschriften höhere Selbstbeteiligungen anfallen. Leistungen der Pflegeversicherung sind in dem Abkommen nicht vorgesehen. Immer wieder wird im Kontext der Familienversicherung der Vorwurf laut, auch mehrere Ehefrauen könnten kostenlos in der Türkei mitversichert werden. Das stimmt nicht. In der Türkei ist seit dem Jahr 1926 rechtlich nur die Einehe möglich. Wie viele Türken sind über die deutsche Familienversicherung abgesichert? Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales versichern knapp 10. Türkische rentner aufenthalt in der turkey krankenversicherung videos. 100 Allgemeinversicherte in Deutschland ihre Familie in der Türkei mit. Hinzu kommen knapp 19. 200 Rentner, die in Deutschland versichert sind, aber in der Türkei leben. Wie viele türkische Familienangehörige genau über die deutsche Krankenversicherung abgesichert sind, wird nicht erfasst, da pauschal pro Familie bezahlt wird. Welche Voraussetzungen müssen Familienmitglieder erfüllen, um mitversichert zu werden?

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Türkei / Mittelmeerküste Die Türkei ist ein beliebtes Ziel für deutsche Auswanderer, Rentner und Langzeiturlauber. Im April 2014 haben sich allerdings die Visabestimmungen für längere Aufenthalte von mehr als 90 Tagen geändert. Was Auswanderer hinsichtlich Visum künftig zu beachten haben, erkläre ich im Folgenden: 90 Tage Aufenthalt ohne Visum Deutsche Staatsbürger dürfen sich auch künftig ohne Visum bis zu 90 Tage pro Halbjahr in der Türkei aufhalten. Für viele, die nur in der Türkei überwintern möchten, ist dies bereits ausreichend. Zur Einreise ist lediglich der Reisepass oder der Personalausweis erforderlich. Nach 90 Tagen muss man aber spätestens wieder ausreisen und darf erst nach Ablauf von weiteren 90 Tagen wieder in die Türkei einreisen. Krankenversicherung in der Trkei - Auswandern: Auswanderer Forum. Alternativ kann man die 90 Tage auch in mehrere Aufenthalte stückeln und mehrfach ein- und wieder ausreisen. Allerdings darf die Gesamtlänge des Aufenthalts pro Halbjahr von 90 Tagen nicht überschritten werden. Wer sich nicht an die Regelung hält, erhält 60 Monate Einreiseverbot für die Türkei!

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Was stört dich eigentlich daran, dass die Eltern noch einen Wohnsitz in Deutschland haben? Wie bereits geschrieben, ist das sozialversicherungsrechtlich vollkommen unerheblich. von KKA » 15. 2013, 17:18 Juliane hat geschrieben: KKA hat geschrieben: Czauderna und Broemmel haben dir erklärt, dass die deutsche KV auch dann und völlig legal greift, wenn der Fragesteller in die Türkei zieht und sein Einkommen, in diesem Fall Rente, aus Deutschland bezieht. Ändert nichts an der Tatsache, dass der Bezug von KV Leistungen absolut legitim ist. Wir wissen auch nicht, ob die in D gemeldete Adresse als erster oder zweiter Wohnsitz zu betrachten ist. Auslandskrankenversicherung Türkei | Allianz. Auch erkenne ich hier keine Betrugsabsicht und insofern kann ich deine Vermutung (! ), es ginge um einen 'Fake-Wohnsitz', nicht nachvollziehen. Im Übrigen würde ich in gleicher Situation meine deutsche Adresse beibehalten, schon allein um den sicheren Empfang behördlicher Korrepondenz zu gewährleisten. KKA

von Czauderna » 15. 2013, 14:20 Hallo Juliane, ich nehme mal an, dass du deine Frage nicht absichtlich so gestellt hast. Es ist total normal und auch genau so legal, dass Menschen, die aus der Türkei stammen und die türkische Staatsbürgerschaft haben oder vielleicht sogar auch mittlerweile die deutsche Staatsbürgerschaft - dass diese ihren Lebensabend wieder in der Türkei verbringen möchten - dafür wurde für den Bereich der Krankenversicherung diese Möglichkeit geschaffen - dafür muss noch nicht einmal der 1. Wohnsitz in Deutschland beibehalten werden. Das geht übrigens auch mit Ländern innerhalb der EU. - ich kenne etliche Versicherte (meist Rentner), die sich in Spanien ein Haus gekauft haben und dorthin verzogen sind - in Deutschland allenfalls eine Postadresse bei Kindern, Verwandten usw. Türkische rentner aufenthalt in der turkey krankenversicherung 1. haben. Die sind auch weiterhin hier in Deutschland versichert, aber z. B. in Spanien gemeldet und wie die Spanier dort auch versichert - die Kosten werden von der deutschen Krankenkasse übernommen.

Und egal ist auch, ob und in welchem Umfang tatsächlich Leistungen in Anspruch genommen wurden. "Es liegt in der Natur von Pauschbeträgen, dass diese mal vorteilhafter und mal nachteiliger für die beteiligten Träger sind", schreibt Christian Westhoff, Pressesprecher des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, auf Anfrage von EchtJetzt. 2016 ist das letzte Jahr, für das eine vorläufige Abrechnung über die gezahlten Pauschalbeträge vorliegt. Demnach wurden 2016 für das Deutsch-Türkische Sozialversicherungsabkommen 12, 3 Millionen Euro ausgegeben – 4, 4 Millionen für die in der Türkei wohnenden Familien von Versicherten und 7, 9 Millionen Euro für Rentner und ihre Familien. "Damit machten die Beiträge lediglich 0, 006 Prozent der gesamten Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung aus", schreibt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Unterstützen Sie unabhängigen Journalismus! Unser Ziel ist eine aufgeklärte Gesellschaft. Türkei: Einreise und Aufenthalt | Wohin-Auswandern.de. Denn nur gut informierte Bürgerinnen und Bürger können auf demokratischem Weg Probleme lösen und Verbesserungen herbeiführen.