Von Redaktion | Zitierangaben: vom 05/05/2020, Nr. 44004 Das Ausschreibungs- und Vergabegesetz für das Land Berlin (BerlAVG) (siehe vom 29/04/2020, Nr. 43938 sowie vom 03/04/2020, Nr. 43731) wurde am 30. April 2020 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Heft Nr. 18 vom 30. 4. 2020, S. 276 verkündet. Es tritt gemäß Artikel 6 am Tage nach der Verkündung in Kraft. Loading... Artikel im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW) diskutieren. Förderer & Regionalgruppen-Partner
4) Verwendung von Geräten und weiteren Produkten für die Grünflächenpflege / Gartenbau / Forsten: Allgemeine Anforderungen an Geräte, Materialanforderungen an Komposthäcksler und Motorkettensägen, Lärmgrenzwerte für Gartengeräte, Kettenschmierstoffe für Motorsägen (Wirt-2145. 5) Reinigungsdienstleistung für Gebäude: Verwendung von Reinigungsmittel, Abfallsäcke aus Kunststoffen (Wirt-2145. 6) Reinigungsdienstleistung für Oberbekleidung: Verwendung von Waschmitteln (Wirt-2145. 7) Lebensmittel: Abfallvermeidung und –verwertung, Papierprodukte (Wirt-2145. 8) Großveranstaltungen: Abfallvermeidung und -verwertung, Papierprodukte (Wirt-2145. 9) Die Formulare stehen Ihnen auf der elektronischen Vergabeplattform des Landes Berlin zur Verfügung. Quelle: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin Loading... Artikel im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW) diskutieren.
01/2020 Einführung der UVgO in Berlin – mit Hinweisen auf besondere Regelungen, Eignung u. v. m. 04. 2020 Finanzen Rundschreiben SenFin Inkrafttreten von Änderungen der Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (AV LHO) Anlagen: Synopse ANB est-I ANB est-P) 12. 2019 Stadtentwicklung Rundschreiben SenStadtWohn V M Nr. 06/ 2019 Vergaberecht – Hinweis auf Inkrafttreten der Gesamtausgabe VOB 2019 31. 2019 Rundschreiben SenStadtWohn V M Nr. 04 / 2019 Vergaberecht – Hinweis auf Inkrafttreten der VOB /A 2019 2018 und älter 03. 2018 Rundschreiben WiEnBe II D Nr. 01/2018 Besondere Vertragsbedingungen ( BVB) Schutzklausel bei Leistungen von Beratungs- und Schulungsunternehmen 12. 2016 Gemeinsames Rundschreiben Nr. 03/2016 Vergaberecht – EU-Bekanntmachungsmuster 15. 2016 Rundschreiben WTF II F Nr. 01/2016 Veröffentlichungspflicht bei der Vergabe staatlicher Beihilfen 18. 01/2016 Vergaberechtsmodernisierung 2016 14. 2013 Verwaltungsvorschrift zur Transparenz bei der Vergabe von Aufträgen zu Gutachten- und Beratungsdienstleistungen 29.
Wesentlichkeitskriteriums genügt nach Auffassung des OLG Düsseldorf die Glaubhaftmachung ihrer Tätigkeiten durch den Auftraggeber. weiter
Von Gewerkschaftsvertretern wurde die Erhöhung der Wertgrenzen vor Verabschiedung des Entwurfes kritisiert (die Berliner Zeitung berichtete). Vertreter von Wirtschaftsverbänden bemängelten hingegen, dass die Gesetzesreform aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Schwierigkeiten vieler Unternehmen zur Unzeit käme und forderten stattdessen die Verabschiedung eines Konjunkturpaketes (Pressemitteilung der IHK, vgl auch vom 03/04/2020, Nr. 43731). Das neue Gesetz bedarf zur Wirksamkeit noch der Ausfertigung und Verkündung im Berliner Gesetz- und Verordnungsblatt. Es tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft und gilt für alle Vergabeverfahren, die ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens begonnen haben. Über Johannes Oehlschlegel Johannes Oehlschlegel ist Rechtsanwalt bei der Berliner Vergabe- und Immobilienrechtskanzlei Meincke Bienmüller. Er berät hauptsächlich öffentliche Auftraggeber bei der Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren. Sein besonderes Interesse gilt dabei Ausschreibungen im Bereich der Energieinfrastruktur.