Lachs Mit Gemüsereis

(2) Angebote zur Unterstützung im Alltag beinhalten die Übernahme von Betreuung und allgemeiner Beaufsichtigung, eine die vorhandenen Ressourcen und Fähigkeiten stärkende oder stabilisierende Alltagsbegleitung, Unterstützungsleistungen für Angehörige und vergleichbar Nahestehende in ihrer Eigenschaft als Pflegende zur besseren Bewältigung des Pflegealltags, die Erbringung von Dienstleistungen, organisatorische Hilfestellungen oder andere geeignete Maßnahmen. Die Angebote verfügen über ein Konzept, das Angaben zur Qualitätssicherung des Angebots sowie eine Übersicht über die Leistungen, die angeboten werden sollen, und die Höhe der den Pflegebedürftigen hierfür in Rechnung gestellten Kosten enthält. Das Konzept umfasst ferner Angaben zur zielgruppen- und tätigkeitsgerechten Qualifikation der Helfenden und zu dem Vorhandensein von Grund- und Notfallwissen im Umgang mit Pflegebedürftigen sowie dazu, wie eine angemessene Schulung und Fortbildung der Helfenden sowie eine kontinuierliche fachliche Begleitung und Unterstützung insbesondere von ehrenamtlich Helfenden in ihrer Arbeit gesichert werden.

Kombination Von Geldleistung Und Sachleistung - Pflege-Dschungel.De

Bei wesentlichen Änderungen hinsichtlich der angebotenen Leistungen ist das Konzept entsprechend fortzuschreiben; bei Änderung der hierfür in Rechnung gestellten Kosten sind die entsprechenden Angaben zu aktualisieren. (3) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung das Nähere über die Anerkennung der Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne der Absätze 1 und 2 einschließlich der Vorgaben zur regelmäßigen Qualitätssicherung der Angebote und zur regelmäßigen Übermittlung einer Übersicht über die aktuell angebotenen Leistungen und die Höhe der hierfür erhobenen Kosten zu bestimmen. Beim Erlass der Rechtsverordnung sollen sie die gemäß § 45c Absatz 7 beschlossenen Empfehlungen berücksichtigen. Anmerkung: hier folgt der "Umwandlungsanspruch" (4) Pflegebedürftige in häuslicher Pflege mit mindestens Pflegegrad 2 können eine Kostenerstattung zum Ersatz von Aufwendungen für Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag unter Anrechnung auf ihren Anspruch auf ambulante Pflegesachleistungen nach § 36 erhalten, soweit für den entsprechenden Leistungsbetrag nach § 36 in dem jeweiligen Kalendermonat keine ambulanten Pflegesachleistungen bezogen wurden.

Pflegende Angehörige, die den Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI (125 EUR im Monat) bereits ausgeschöpft haben, aber weiteren Bedarf an Betreuung oder hauswirtschaftlichen Hilfen haben, können hierfür einen Teil der ambulanten Sachleistungen "umwandeln". Bis zu 40 Prozent des Betrages der für ambulante Pflegesachleistung zur Verfügung steht, darf für niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsleistungen eingesetzt werden. Das gilt auch, wenn Kombinationspflege in Anspruch genommen wird, wenn also die Pflege zwischen einer privaten Pflegeperson ( häusliche Pflege) und einem ambulanten Pflegedienst aufgeteilt wird. Die Beantragung der Umwandlung ist unkompliziert: Bei unserer Pflegekasse genügt bspw. eine Information darüber, dass man bis zu 40% der Pflegesachleistung auf den Entlastungsbetrag umwandeln möchte, dann kann der Dienstleister (zumeist sind das Pflegedienste, Agenturen für haushaltsnahe Dienstleistungen oder Alltagsbegleiter) mit der Kasse abrechnen. Achtet darauf, dass der gewünschte Anbieter eine entsprechende Zulassung hat.