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Von März bis Mai 2010 sind Betriebsratswahlen. Und wieder stehen einige Wahlvorstände vor der Frage, ob konkrete Arbeitnehmer des Betriebs wahlberechtigt und wählbar sind. Leider gibt es immer noch einige Beschäftigtengruppen, bei denen sich Unklarheiten hinsichtlich des aktiven und passiven Wahlrechts ergeben. Nachfolgend erhalten Sie einen kurzen Überblick über die häufigsten problematischen Beschäftigungsgruppen. Grundsätzliches § 7 BetrVG regelt, wer die Berechtigung besitzt, bei der Wahl des Betriebsrats mitzuwählen (aktives Wahlrecht). § 8 BetrVG bestimmt die Wählbarkeit (Passives Wahlrecht) und somit das Recht, Mitglied des Betriebsrats zu werden. Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. In den Betriebsrat gewählt werden können sie im Normalfall, wenn sie dem Betrieb am Wahltag sechs Monate angehören. Wählbarkeit - §8 - Kommentarseiten - Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) - aas Seminare. Maßgeblich ist, ob eine Person Arbeitnehmer ist und die Betriebszugehörigkeit besitzt. Befristet Beschäftigte Befristet Beschäftigte sind betriebszugehörige Arbeitnehmer mit Wahlberechtigung.

  1. Wählbarkeit - §8 - Kommentarseiten - Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) - aas Seminare
  2. Wer darf wählen? (BetrVG) - jav.info
  3. § 8 BetrVG - Wählbarkeit - dejure.org
  4. Werkstudent | Betriebsratsarbeit Lexikon
  5. Katholische kirche münchberg in ny

Wählbarkeit - §8 - Kommentarseiten - Kommentar Zum Betriebsverfassungsgesetz (Betrvg) - Aas Seminare

In den Betriebsrat wählbar sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die dem Betrieb schon mindestens sechs Monate lang angehören oder als in Heimarbeit beschäftige, die in der Hauptsache für den Betrieb gearbeitet haben, so sagt das § 8 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Und wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die zum Zeitpunkt der Stimmabgabe das 18. Lebensjahr vollendet haben. Wer gehört jetzt alles zu den Arbeitnehmern? Das ist in § 5 BetrVG geregelt und dort sind aufgeführt alle Arbeiter und Angestellte, einschließlich Azubis, unabhängig davon, ob sie im Betrieb, im Außendienst oder in Telearbeit beschäftigt sind. Betriebsrat wahlberechtigt und wählbar. Auch Arbeitnehmer eines anderen Betriebes, die zur Arbeitsleistung überlassen werden, sogenannte Leiharbeitnehmer, dürfen übrigens den Betriebsrat wählen, zumindest wenn sie voraussichtlich länger als drei Monate in ihrem Betrieb beschäftigt sind. Leiharbeitnehmer sind aber nicht in den Betriebsrat wählbar, sie können also nicht Mitglied des Betriebsrats werden.

Wer Darf Wählen? (Betrvg) - Jav.Info

Ebenfalls nicht wählbar ist, wer in Folge strafrechtlicher Verurteilung, die Fähigkeit Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen nicht mehr besitzt. Wenn jemand zum Beispiel wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird, verliert er seine Wählbarkeit für fünf Jahre. Werkstudent | Betriebsratsarbeit Lexikon. Das ist im § 45 Abs. 1 Strafgesetzbuch normiert. Und wenn ein Arbeitnehmer sein aktives Wahlrecht verliert, dann ist zugleich auch seine Wählbarkeit ausgeschlossen. Übrigens ganz klar, leitende Angestellte sind natürlich auch nicht in den Betriebsrat wählbar.

§ 8 Betrvg - Wählbarkeit - Dejure.Org

(1) 1 Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und sechs Monate dem Betrieb angehören oder als in Heimarbeit Beschäftigte in der Hauptsache für den Betrieb gearbeitet haben. Wer darf wählen? (BetrVG) - jav.info. 2 Auf diese sechsmonatige Betriebszugehörigkeit werden Zeiten angerechnet, in denen der Arbeitnehmer unmittelbar vorher einem anderen Betrieb desselben Unternehmens oder Konzerns (§ 18 Abs. 1 des Aktiengesetzes) angehört hat. 3 Nicht wählbar ist, wer infolge strafgerichtlicher Verurteilung die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, nicht besitzt. (2) Besteht der Betrieb weniger als sechs Monate, so sind abweichend von der Vorschrift in Absatz 1 über die sechsmonatige Betriebszugehörigkeit diejenigen Arbeitnehmer wählbar, die bei der Einleitung der Betriebsratswahl im Betrieb beschäftigt sind und die übrigen Voraussetzungen für die Wählbarkeit erfüllen. Fassung aufgrund des Gesetzes zur Förderung der Betriebsratswahlen und der Betriebsratsarbeit in einer digitalen Arbeitswelt (Betriebsrätemodernisierungsgesetz vom 14.

Werkstudent | Betriebsratsarbeit Lexikon

Quelle: Reinhard Alff Welche Arbeitnehmer eines Betriebs berechtigt sind, bei der Betriebsratswahl zu wählen und zu kandidieren, bestimmt das Betriebsverfassungsgesetz. Was die Vorschriften besagen, haben wir für Sie zusammengefasst. Zu unterscheiden ist zwischen dem Recht, wählen zu dürfen (sog. aktives Wahlrecht bzw. Wahlberechtigung) und dem Recht, kandidieren zu dürfen (sog. passives Wahlrecht bzw. Wählbarkeit). Wer darf wählen? Jeder, der das »aktive Wahlrecht« (Wahlberechtigung) besitzt, darf bei der Betriebsratswahl seine Stimme abgeben (so das Betriebsverfassungsgesetz in § 7 Satz 1). Das sind aber nicht alle Mitarbeiter, die in einem Betrieb arbeiten. Sondern nur, wer Arbeitnehmer ist, dem Betrieb angehört und das 18. Lebensjahr vollendet hat. Wer ist Arbeitnehmer? Arbeitnehmer ist, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages verpflichtet ist, in persönlicher Abhängigkeit vom Vertragspartner (=Arbeitgeber) eine Arbeit zu leisten, die dieser bestimmt. Entscheidend kommt es also auf Merkmale an wie ein Vertragsverhältnis zum Arbeitgeber, das Erbringen weisungsabhängiger Tätigkeit und die Eingliederung in den Betrieb des Arbeitgebers.

Quelle: IWW Institut für Wirtschaftspublizistik Verlag Steuern – Recht – Wirtschaft GmbH & Co. KG

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