Lachs Mit Gemüsereis

Erforderlich dafür sind ein umfassendes fachspezifisches Wissen, vertiefte Kenntnisse der Rechtsprechung und ein großes strafverteidigerisches Können. Die Verfasserin dieses Artikels, Rechtsanwältin Claudia Wüllrich, bietet Ihnen dieses. Sie ist seit Beginn ihrer Berufstätigkeit auf die Strafverteidigung spezialisiert, ist Fachanwältin für Strafrecht und blickt gerade auch bei der Verteidigung in Strafverfahren wegen Körperverletzungsdelikten auf eine Vielzahl von erfolgreich abgeschlossenen Verfahren.

Polizeibericht Augsburg Vom 08.05.2022 | Presse Augsburg

Ihre unterschiedlichen Tatbeiträge werden nur im Rahmen der Zumessung der Strafhöhe berücksichtigt. -- Tatvariante: "mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung" Auch diese Tatvariante wird viel häufiger vorgeworfen, als es manch einer nach einer Schlägerei erwartete, da die geschlagene Person keine schweren Verletzungen aufwies, nicht mal ein Arzt gerufen wurde. Nicht erforderlich ist bei dieser Tatvariante, dass das Leben tatsächlich konkret gefährdet wird. Es kommt lediglich darauf an, dass die Verletzungshandlung so gefährlich war, dass sie geeignet war, das Leben zu gefährden. Dass die Gefahr sich verwirklicht hätte, ist nicht erforderlich. Gemäß der Rechtsprechung können z. folgende Handlungen das Leben gefährden: - wuchtiger Kopfstoß gegen den Kopf, - zahlreiche schwere Schläge gegen den Kopf, - Tritte gegen den Kopf, - Überdosierung von Drogen oder Medikamenten. Dies sind nur Beispiele, und es sei noch einmal betont: es ist nicht erforderlich, dass tatsächlich schwere Verletzungen verursacht wurden.

0884 - Ohne Grund den Notruf gewählt Innenstadt - Am gestrigen Samstag (07. 05. 2022) wählte eine 51-Jährige den Notruf und meldete, dass sie sich aus ihrer Wohnung ausgesperrt habe. Es stellte sich bei der Befragung der Anruferin heraus, dass kein Notfall vorlag. Zur Lösung des Problems wurde der 51-Jährigen empfohlen, einen Schlüsseldienst zu beauftragen. Der Vorschlag schien der Frau jedoch nicht zu gefallen und sie gab an, dass sie Opfer einer Straftat geworden sei. Aufgrund der Aussage wurden Einsatzkräfte zum Wohnort der Anruferin entsandt. Bei der persönlichen Befragung vor Ort stellte sich die Lage jedoch überraschend anders dar. Die 51-Jährige war gänzlich unverletzt und wollte von der zuvor gemeldeten Straftat angeblich nichts mehr wissen. Nach eigenen Angaben wollte sie sich lediglich das Geld für einen Schlüsseldienst sparen. Im Zweifel sollte man immer den Notruf wählen. Hier gilt das Motto: " Lieber einmal zu viel als einmal zu wenig". Ist einem jedoch bewusst, dass kein Notfall vorliegt und erfindet man eine Straftat, dann kann das strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.