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Ein Verkehrsunfall versetzt die Betroffenen oftmals in großen Stress. Insbesondere die Schadensregulierung im Nachhinein gestaltet sich häufig als schwieriges Unterfangen. Hier stellt sich sodann die Frage, wer von wem Schadensersatzansprüche geltend machen kann, für welche einzelnen Positionen und vor allem auch in welcher Höhe. Den Durchblick behalten hierbei nur die wenigsten und in der Regel herrscht außerdem noch eine große Uneinigkeit. Neben Ansprüchen auf Schadensersatz für materielle Schäden, beispielsweise wegen eines kaputten Pkw, begehren die Unfallbeteiligten nicht selten auch ein angemessenes Schmerzensgeld vom Unfallgegner. Doch wie bekommt man überhaupt Schmerzensgeld? Ab wann hat man geltenden Anspruch auf ein Schmerzensgeld?. Wo muss es beantragt werden? Ist hierfür zwingend ein Gerichtsverfahren vonnöten? Und in welcher Höhe können Unfallbeteiligte Schmerzensgeld beantragen? Im Folgenden beantworten wir Ihnen diese und weitere Fragen rund um das Thema. Schmerzensgeldantrag: Was steckt dahinter? Bevor wir uns der Frage widmen, wie Sie nach Unfällen Schmerzensgeld beantragen können, wollen wir Ihnen einen kurzen Überblick über den Anspruch an sich geben.

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Ein derartiger Klageantrag könnte beispielsweise wie folgt lauten: "Es wird festgestellt, dass der/die Beklagte(n) (gesamtschuldnerisch) verpflichtet sind/ist, dem Kläger sämtliche materiellen und immateriellen Schäden zu ersetzen, die aus dem Unfall vom [Datum] in [Adresse des Unfallorts] künftig entstehen, mit Ausnahme der Ansprüche, die auf Dritte, insbesondere Versicherungen oder Sozialversicherungsträger übergehen. " Muster zum Schmerzensgeld: Antrag bei Gericht Sofern die Versuche fehlgeschlagen sind, einen Anspruch auf Schmerzensgeld außergerichtlich zu beantragen, hilft oftmals nur noch der Weg vor ein Gericht. Hierbei müssen bestimmte Vorgaben gewahrt werden, damit eine Klage auch Erfolg hat.

Mit dem auf eine unbeschränkte Klage insgesamt zuzuerkennenden Schmerzensgeld werden nicht nur alle bereits eingetretenen, sondern auch alle erkennbaren und objektiv vorhersehbaren künftigen unfallbedingten Verletzungen abgegolten (Himmelreich/Halm, Handbuch des Fachanwalts für Verkehrsrecht, 4. Aufl. 2011, Rn 230). Lässt sich jedoch nicht endgültig sagen, welche Änderungen des gesundheitlichen Zustandes noch eintreten können, so hat schon das Reichsgericht (RG, Urt. 4. Schmerzensgeld beantragen ohne anwalt muster day. 12. 1916, Az. IV 328/16) für zulässig erachtet, den Betrag des Schmerzensgeldes zuzusprechen, der dem Verletzten zum Zeitpunkt der Entscheidung mindestens zusteht und später den zuzuerkennenden Betrag auf die volle Summe zu erhöhen, die der Verletzte aufgrund einer ganzheitlichen Betrachtung der für den immateriellen Schaden maßgeblichen Umstände beanspruchen kann, wenn sich zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlungen nicht endgültig sagen lässt, welche Änderungen des gesundheitlichen Zustandes noch eintreten können.