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Die Benutzung von Schwimmflossen, Taucherbrillen und Schnorchelgeräten ist nicht gestattet. Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr. Die Benutzung der Rutschanlage geschieht auf eigene Gefahr. Folgende Regeln gelten: Die Warn- und Hinweistafeln sind zu beachten. Nach Beendigung des Rutschvorganges ist das Auffangbecken sofort zu verlassen. Der Rutschvorgang ist ohne Unterbrechung vorzunehmen. Haus und badeordnung freibad 2019. V. Saunaanlage Die Dauer eines Saunabades ist auf die tägliche Öffnungszeit begrenzt. Die Saunagäste sind verpflichtet, sich vor dem Bad mit Seife zu reinigen. Baderäume dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Die Liege- und Sitzgelegenheiten dürfen nur mit Bademantel und in den Schwitzräumen mit einem großen Badetuch benutzt werden. Im Saunaraum werden Wasseraufgüsse grundsätzlich nur durch das Badepersonal ausgeführt. Eigene Badeessenzen dürfen nicht verwendet werden. In den Ruheräumen haben sich die Badegäste so zu verhalten, dass andere Benutzer nicht gestört oder belästigt werden.

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Schwimmbadweg 10 99891 Bad Tabarz

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Bei Überschreitung der Nutzungszeit für die bezahlte Leistung besteht Nachzahlungspflicht. Die Kabine oder den Schrank hat der Badegast selbst zu verschließen, den Schlüssel hat er während des Bades bei sich zu behalten. Für in Verlust geratene Schlüssel u. ä. ist ein Betrag in Höhe von 6, 00 € zu entrichten. Die Schwimmhallen dürfen nur nach gründlicher Körperreinigung betreten werden. Die Verwendung von Seife o. außerhalb der Duschräume ist nicht gestattet. Die Badegäste dürfen die Barfußgänge, Duschräume und Schwimmhallen nicht mit Straßenschuhen betreten. Der Aufenthalt im Nassbereich der Bäder ist nur in üblicher Badebekleidung gestattet. Das Springen von Sprungturm oder Sprungbrett geschieht auf eigene Gefahr. Das Wippen ist nicht gestattet. Haus- und Badeordnung – Freibad Bad Sooden-Allendorf. Beim Springen ist unbedingt darauf zu achten, dass: der Sprungbereich frei ist nur eine Person das Sprungbrett betritt Ob eine Anlage zum Springen freigegeben wird, entscheidet das zuständige Aufsichtspersonal. Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder -werfen anderer Personen in das Becken sowie das Unterschwimmen des Sprungbereiches bei Freigabe der Sprunganlage sind untersagt.