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  2. Schmidt-Bleibtreu / Klein / Bethge | Bundesverfassungsgerichtsgesetz, mit Fortsetzungsbezug | Loseblattwerk
  3. BVerfG: Einlegung einer Verfassungsbeschwerde per De-Mail ist unzulässig / § 23 Abs.1 S.1 BVerfGG › IT-Recht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
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Bundesverfassungsgerichtsgesetz: Kommentar Sonderdr. ; § 90 Verfassungsbeschwerde: Sonderdruck aus Maunz / Schmidt-Bleibtreu / Klein / Bethge: Bundesverfassungsgerichtsgesetz / von Bruno Schmidt-Bleibtreu / begr. von Theodor Maunz. Schmidt-Bleibtreu / Klein / Bethge | Bundesverfassungsgerichtsgesetz, mit Fortsetzungsbezug | Loseblattwerk. Fortgef. von Bruno Schmidt-Bleibtreu Saved in: Persons: Schmidt-Bleibtreu, Bruno Format: Book Language: German Publication: München: Beck; 2005 Edition: [Stand: Januar 2005] Subject area: REC 637 General Note: Dieser Sonderdruck ist im Buchhandel nicht erhältlich Physical Description: 418 S. Part of: Zur Gesamtaufnahme - Sonderdr.

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- exBibliotheksexemplar mit den üblichen Stempeln/Signaturen, Kanten etwas bestossen, Ordner etwas angegraut /// Standort Wimregal ARB10-0018 ISBN 9783406351310 Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 3929.

Bverfg: Einlegung Einer Verfassungsbeschwerde Per De-Mail Ist Unzulässig / § 23 Abs.1 S.1 Bverfgg › It-Recht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt &Amp; Fachanwalt

Bonn 1953. mit Franz Klein: Steuerrecht unter Verfassungskontrolle: die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Finanz- und Steuersachen, 1966. Hrsg., mit Franz Klein: Kommentar zum Grundgesetz, 1967 (zahlreiche weitere Auflagen). Staatshaftungsgesetz: StHG; Text mit ausführlichen Erl. und Gesetzesmaterialien ab 1. 1. 1982, 1981, ISBN 3-472-31084-7. Der Einigungsvertrag in seiner rechtlichen Gestaltung und Umsetzung. In: Klaus Stern, Bruno Schmidt-Bleibtreu (Hrsg. ): Einigungsvertrag und Wahlvertrag. (= Verträge und Rechtsakte zur Deutschen Einheit. Bd. 2). München 1990, ISBN 3-406-34938-2, S. 57–87. Bruno Schmidt-Bleibtreu führte die 1965 von Theodor Maunz begründete Loseblattsammlung Bundesverfassungsgerichtsgesetz. Kommentar fort. Literatur [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Klaus Stern, Bruno Schmidt-Bleibtreu zum 70. Geburtstag, NJW 1996, 2082 Franz Klein, Bruno Schmidt-Bleibtreu zum 75. Maunz schmidt bleibtreu klein bethge. Geburtstag, NJW 2001, 2308 Klaus Stern, Bruno Schmidt-Bleibtreu zum 80. Geburtstag, NJW 2006, 2236 Gerhard Köbler, Butz Peters, Who´s who im deutschen Recht, 2003, ISBN 3-406-50184-2 Personendaten NAME Schmidt-Bleibtreu, Bruno KURZBESCHREIBUNG deutscher Staatsrechtler und Ministerialdirektor GEBURTSDATUM 2. August 1926 GEBURTSORT Odenkirchen STERBEDATUM 14. Dezember 2018 STERBEORT Bonn

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48 – Mai 2009 -). Eine Einreichung per E-Mail, die – anders als ein Fax – nicht zum sofortigen Ausdruck bestimmt ist, reicht dafür nicht aus (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 25. 2017, Az. 2 BvC 6/17, juris, Rn. 6; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. 2015, Az. 2 BvQ 43/15, juris, Rn. 5; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 19. 05. 2010, Az. 1 BvR 1070/10, juris, Rn. 4). Bruno Schmidt-Bleibtreu – Wikipedia. Dies gilt auch für eine De-Mail. Der Gesetzgeber hat gerade davon abgesehen, in das Gesetz über das Bundesverfassungsgericht (Bundesverfassungsgerichtsgesetz – BVerfGG) eine § 130a ZPO, § 55a VwGO, § 46c ArbGG, § 65a SGG oder § 52a FGO entsprechende Regelung aufzunehmen (vgl. Beschluss der 3. 2 BvQ 43/15, juris, Rn. 5). Gemäß § 1 Abs. 1 der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung – ERVV) sind diese Regeln mangels Bezugsnorm für das Bundesverfassungsgericht nicht anwendbar.