Am 25. Mai 2017 sind die Verordnungen EU 2017/745 für Medizinprodukte (MDR) und EU 2017/746 für In-vitro-Diagnostika (IVDR) in Kraft getreten. Momentan gilt für die MDR noch eine dreijährige Übergangsfrist bis zum 26. Mai 2020 und für die IVDR eine fünfjährige Übergangsfrist bis zum 26. Mai 2022, während die der MDR sowie IVDR und die bisherigen Richtlinien MDD (Medizinprodukte), AIMD (aktive Implantate) und IVDD (In-vitro-Diagnostika) parallel gelten. Bis dahin muss vieles getan werden, und aktuelle Prozesse müssen an die neuen Anforderungen der MDR bzw. IVDR angepasst werden. Das betrifft hauptsächlich die Hersteller von Medizinprodukten. Neue harmonisierte EU-Normen für Medizinprodukte und IVD. Jedoch in einem Punkt haben die Behörden und Institutionen auch noch etwas zu tun. Nämlich, wenn es um den Aspekt der harmonisierten Normen geht. Was sind harmonisierte Normen, und wozu brauchen wir sie? Zur Feststellung oder Beanspruchung der Konformität mit den rundlegenden Anforderungen aus Anhang I der MDD werden sogenannte harmonisierte Normen herangezogen.
Weitere Informationen zum europäischen Medizinprodukte- und IVD-Markt: Schulung zum europäischen CE-Kennzeichen für Medizinprodukte- und IVD-Unternehmen Whitepaper (auf Englisch): Kennzeichnung von Medizinprodukten, Normen und Symbole Ablaufdiagramm für das Medizinprodukte-Zulassungsverfahren in der EU (auf Englisch) Ablaufdiagramm für das IVD-Zulassungsverfahren in der EU (auf Englisch)
Vormals staatlichen Institutionen vorbehalten, soll sie auch Herstellern und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Des Weiteren müssen Hersteller eine qualifizierte Person benennen, die über Fachwissen bezüglich Medizinprodukten verfügt. Die Begriffe "Private Label Manufacturer" (PLM) und "Original Equipment Manufacturer" (OEM) finden in der MDR keine Verwendung und bestimmte Konstellationen in der Produktionsauslagerung werden nicht mehr akzeptiert. Dadurch müssen sich manche Muster der Vermarktung und Inverkehrbringung von Produkten ändern (PLM-OEM-Konstrukt). [8] An die Usability (Sonderteil) Unser Artikel "Die neue MDR und Ihre Auswirkungen auf die Usability" [9] beschreibt genau, welche Anforderungen von Herstellern nach der IEC 62366-1 Norm bei der Anlegung eines Usability-Konzeptes beachtet werden müssen. Die Normen wurden dabei weitestgehend harmonisiert. Alle Usability-Aspekte sind nun in der IEC 62366-1 Norm zusammengefasst. Harmonisierte normen mdr 7. Insbesondere die Paragraphen über die Usability bei Medical Devices wurden weitestgehend überarbeitet und durch einige neue Anforderungen bspw.