In einer Beschwerde vor dem Bundeskartellamt werfen sie Europas größtem Automobilklub vor, seine Macht zu missbrauchen. Der Streit, der da eskaliert, schwelt bereits seit einigen Jahren. Es geht in letzter Konsequenz um nicht weniger als das Rückgrat im deutschen Pannenhilfewesen. Schließlich ist der ADAC auf diesem Sektor mit Abstand die Nummer eins im Land, wobei wiederum 40 Prozent aller Abschlepp- und Bergungsfahrten unter seinem Label in Wirklichkeit von privaten Firmen gefahren werden. Deren Interessengemeinschaft der ADAC-Mobilitätspartner (ISA) begehrt nun gegen einen neuen Vertrag auf, den der ADAC allen entsprechenden Dienstleistern verpassen will. ADAC streitet mit Abschleppdiensten um Vertragswerk - Wirtschaft - SZ.de. Das seit gut anderthalb Jahren heftig diskutierte Vertragswerk enthalte "sehr viele problematische Klauseln, ist absolut einseitig und geht auf Kosten der Abschleppunternehmer", sagt der Kartellrechtsanwalt Christian Genzow, der im Auftrag der ISA die Kartellbeschwerde eingereicht hat. Sein Hauptvorwurf: "Der ADAC nutzt seine Marktmacht in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht einseitig zu Lasten der Abschleppunternehmer aus. "
Achtung: Viele Pannenservices erwarten eine Barzahlung und geben das Fahrzeug vorher nicht wieder frei. Ein gutes Indiz für einen seriösen Abschleppdienst ist die Tätigkeit im Auftrag eines großen Automobilclubs sowie die ausgehängte Preistabelle (Preisangabenverordnung PAngV) auf der Beifahrerseite des Abschleppwagens. ADAC-Abschleppdienst ⇒ in Das Örtliche. Die Bezeichnung "im Auftrag eines Autoclubs" rührt daher, dass Vereine wie der ADAC in der Regel Vertragspartner beauftragen, um flächendeckend Unterstützung bieten zu können. Bei der Bergung verunfallter Fahrzeuge ist nicht selten die Polizei der Auftraggeber – insbesondere dann, wenn der Autofahrer nicht ansprechbar oder bereits im Krankenhaus ist. Der Bergeservice sammelt auch verstreute Autoteile ein und reinigt die Straße mechanisch sowie mit Ölbindern. Abschleppdienste bei Falschparkern Wer Falschparker abschleppen lassen darf Berechtigt zum Beauftragen eines Abschleppdienstes für Falschparker sind von öffentlicher Seite entweder Polizei oder Ordnungsämter, von privater Seite Grundstücksbesitzer mit einer entsprechenden Einfahrt oder einem deutlich gekennzeichneten Privatparkplatz.
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