Lachs Mit Gemüsereis

Wenn ein Angestellter das Trinkgeld erhält und es mit der Registrierkasse erfasst wird, kann es als durchlaufender Posten behandelt werden. Übrigens: Wenn Du als Unternehmer selbst Trinkgeld gezahlt hast (z. Geschenke für kunden skr 03. bei einem Geschäftsessen), kannst Du es mit einem Eigenbeleg steuerlich geltend machen. Dafür notierst Du die Trinkgeldhöhe handschriftlich auf dem Beleg und fügst als zusätzliche Angabe den Namen des Kellners bzw. der Kellnerin hinzu. Übrigens: Hier haben wir einige Tipps zusammengestellt, wie Du mit etwas mehr Service auch mehr Trinkgeld bekommen kannst.

Am Ende ist es bestimmt ganz einfach und ich denke nur zu kompliziert. Besten Dank für Euer Feedback! LG Sven

Geschenke an Mitarbeiter Auch bei Geschenken an die eigenen Mitarbeiter kann die pauschale Steuerübernahme genutzt werden. Hier greift dann der Steuersatz von 30 Prozent. Das Wahlrecht, ob pauschal oder nicht versteuert und ob die Steuer übernommen wird, muss für jede Personengruppe innerhalb eines Jahres für alle Zuwendungen einheitlich ausgeübt werden. 5. Kunden- und Mitarbeitergeschenke: Anerkennung oder Bestechung? Ganz prinzipiell sollten Unternehmer sich überlegen, an welche Kunden und Mitarbeiter sie in welcher Form Geschenke vergeben. Das Thema Mitarbeitergeschenke ist dabei weniger umstritten als das Thema Kundengeschenke. So können Mitarbeitergeschenke motivierend sein und werden als in der Regel Anerkennung angesehen. Sie sollten jedoch darauf achten, dass die Präsente zu Ihren Mitarbeitern passen, einen neutralen Charakter haben, der Position angemessen sind und der Gegenwert der einzelnen Mitarbeitergeschenke nicht zu sehr schwankt, um Neid zu vermeiden. Bei Kundengeschenken sollten Sie vorsichtiger vorgehen.

Einen Überblick verschafft auch folgende Infografik: Autor: Für-Grü Redaktion René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Grü Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Grü hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.