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Ist eine Verbreitung Online weiterhin möglich? Kreißig: Der Rundfunkbegriff ist nicht an Verbreitungswege gebunden. Die Beanstandung und Untersagung betrifft daher alle Verbreitungswege, insbesondere als Live-Stream auf den Websites,, über die Mobile und Smart TV App "RT News" und über Satellit. Die Veranstalterin kann ihre Inhalte aber weiterhin auf Abruf "on demand", also nicht linear/"live", zur Verfügung stellen. Kann RT gegen diese Entscheidung Widerspruch einlegen? Flecken: Die RT DE Productions GmbH kann vor dem Verwaltungsgericht Berlin den Bescheid der MABB überprüfen lassen. Dr eva flecken youtube. Dies ist im Wege eines Klageverfahrens und auch zusätzlich im Rahmen eines Eilverfahrens möglich. Das Verwaltungsgericht Berlin überprüft die Entscheidung der MABB und bestätigt den Bescheid entweder oder hebt ihn auf. Ein Widerspruchsverfahren gegen Entscheidungen der MABB ist gesetzlich nicht vorgesehen. Kann RT eine Lizenz beantragen? Kreißig: RT DE kann grundsätzlich eine Lizenz beantragen. Diese wird erteilt, wenn die geforderten Zulassungsvoraussetzungen des Medienstaatsvertrags erfüllt sind und kein Zulassungsverbot besteht.

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Flecken: Insgesamt wurde für das Programm bei der mabb weder eine Rundfunkzulassung beantragt noch erteilt. Für lineare Rundfunkprogramme ist jedoch eine Rundfunkzulassung gesetzlich vorgeschrieben, unabhängig von der Art der technischen Verbreitung. Die Programminhalte von RT DE spielen bei dieser Entscheidung keine Rolle. Auf welche gesetzliche Basis haben Sie sich gestützt? Kreißig: Die Medienanstalten entscheiden bei solchen bundesweiten Fällen auf Basis des Medienstaatsvertrags. Konkret hat die ZAK gemäß §§ 109 Abs. Dr. Eva Flecken tritt Amt als mabb-Direktorin an, Medienanstalt Berlin-Brandenburg, Pressemitteilung - lifePR. 1 iVm. 52 Abs. 1 MStV die Veranstaltung und Verbreitung des Fernsehprogramms "RT DE" durch die RT DE Productions GmbH beanstandet und untersagt, da keine gültige Lizenz existiert. "Die Programminhalte haben bei dieser Entscheidung keine Rolle gespielt. " Warum muss es – noch immer – für Rundfunkangebote eine Lizenz geben? Kreißig: Aus Sicht der Medienanstalten wären auch andere Lösungen denkbar. So haben die Medienanstalten im Rahmen der letzten Novellierung des Medienstaatsvertrags mehrfach angeregt, die Rundfunkzulassung abzuschaffen und durch eine qualifizierte Anzeigepflicht zu ersetzen.

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Als Referentin für Plattformregulierung und Medienpolitik in der Gemeinsamen Geschäftsstelle der Landesmedienanstalten befasste sich Eva Flecken bereits davor mit Themen rund um die Digitalisierung des Rundfunks. Während ihrer Promotion, die Eva Flecken 2010 an der philosophischen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster abschloss, war sie bei einem Bundestagsabgeordneten tätig und widmete sich dort vornehmlich innenpolitischen Fragen

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