Sind diese nicht in dem Arbeitsauftrag an sich festgehalten, so werden sie in einer gesonderten Betriebsanweisung festgehalten. Die Verwendung entsprechender Muster für Betriebsanweisungen ist daher durchaus empfehlenswert. In der BG-Information "Sicherheit durch Betriebsanweisungen" (BGI 578) der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) wird empfohlen, folgende Punkte für die Betriebsanweisung zu berücksichtigen: 1. Anwendungsbereich 2. Gefahren für Mensch und Umwelt 3. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln 4. Verhalten bei Störungen 5. Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe 6. Trgs 555 pdf. Instandhaltung 7. Folgen der Nichtbeachtung Im Rahmen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sind die Inhalte der Betriebsanweisung jedoch vorgegeben. Die TRGS 555 sieht hierfür folgende Punkte vor: 1. Bezeichnung des Betriebes, des Arbeitsbereichs, des Arbeitsplatzes sowie der Tätigkeit 2. Bezeichnung der Gefahrstoffe 3. Beschreibung der Gefahren für Mensch und Umwelt 4. Beschreibung der Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln 5.
(6) Nach § 14 Absatz 2 der GefStoffV hat der Arbeitgeber im Rahmen der Unterweisung sicherzustellen, dass für alle Beschäftigten, die Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchführen, eine allgemeine arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung durchgeführt wird. Durch die Vermittlung von Hintergrundwissen über die toxische Wirkung von Stoffen soll die Sensibilität und die Eigenverantwortung der Beschäftigten für ihre Gesundheit gefördert werden. Soweit aus arbeitsmedizinischen Gründen notwendig, ist die Beratung unter Beteiligung einer Ärztin bzw. eines Arztes durchzuführen. Die Ärztin oder der Arzt muss hierzu die Voraussetzungen nach § 7 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) erfüllen. (7) Unter Berücksichtigung der vorhandenen Gefahrstoffe und der Gefährdungsbeurteilung entscheidet der Arbeitgeber, ob eine Ärztin oder ein Arzt bei der Unterweisung zugegen ist bzw. die Beratung selbst vornimmt oder ein von ihm Beauftragter die Unterweisung durchführt. Trgs 555 pdf manual. 2 Inhalte (1) In den Unterweisungen sind die Beschäftigten über die spezifischen Gefährdungen bei Tätigkeiten mit oder bei Vorhandensein von Gefahrstoffen in ihrem Arbeitsbereich sowie über Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln zur Abwendung dieser Gefährdungen zu informieren.
1 Anlage 1. 1 Unternehmensbezogene Mitteilung zu Tätigkeiten mit asbesthaltigen Gefahrstoffen (Link: BAuA) TRGS 519-Anlage 1. 2 Anlage 1. 2 Ergänzende Mitteilung von Ort und Zeit bei unternehmensbezogener Mitteilung bei Tätigkeiten geringen Umfanges mit asbesthaltigen Gefahrstoffen (Link: BAuA) TRGS 519-Anlage 1. 3 Anlage 1. 3 Objektbezogene Mitteilung zu Tätigkeiten mit asbesthaltigen Gefahrstoffen (Link: BAuA) TRGS 519-Anlage 1. 4 Anlage 1. Technische Regeln für Gefahrstoffe Betriebsanweisung und Information der Beschäf... | Schriften | arbeitssicherheit.de. 4 Gefährdungsbeurteilung mit Arbeitsplan (Link: BAuA) TRGS 519-Anlage 1. 5 Anlage 1. 5 Ergänzende Angaben zum Arbeitsplan für umfangreiche AS-Arbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten nach Nr. 14.
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