I. Einleitung
Jeder Vertretungsunterricht soll auf der Grundlage des pädagogischen Gesamtkonzepts der Schule organisiert und erteilt werden. Dabei ist es wichtig eine möglichst optimale Konzeption zu vereinbaren, die von allen solidarisch getragen wird. Im System Schule ist jede Kollegin und jeder Kollege dafür verantwortlich, die Unterrichtsorganisation und die Unterrichtsabläufe mit zu bedenken, so dass die Vertretung problemlos gesichert ist. Qualität und Quantität des Unterrichts sind dabei weitestgehend zu gewährleisten. II. Vertretungsgründe
Das vorliegende Konzept unterscheidet zwischen Vertretungsfällen, wegen
1. Alexander-von-Humboldt-Schule - Startseite. vorher bekannter Abwesenheit:
Lehrerfortbildung
Klassenfahrten
Tagesfahrten
Praktikumsbesuchen
Überprüfungen zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs
längerer Krankheit
2. vorher nicht bekannter Abwesenheit:
Krankheit
sonstigen Notsituationen
Das vorliegende Konzept regelt ebenfalls die Vertretung von Aufsichten und Mittagsbetreuung. III. Rechtliche Grundlagen
Vertretung und Mehrarbeit sind rechtlich geregelt im Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG), im Niedersächsischen Beamtengesetz (NBG) und in der Allgemeinen Dienstordnung (ADO).