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Das Familiengericht Saarbrücken ist 1 von 10 Familiengerichten im Saarland. Das Familiengericht Saarbrücken ist die erste Instanz bei familienrechtlichen Auseinandersetzungen. Familiengerichtliche Verfahren gehören, sofern sie den Umgang oder die Herausgabe eines Kindes betreffen oder wegen Kindeswohlsgefährdung von Amts wegen gestartet sind, zu den beschleunigten Verfahren, die bevorzugt durchzuführen sind. In § 155 FamFg heisst es dazu: Kindschaftssachen, die den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe des Kindes betreffen, sowie Verfahren wegen Gefährdung des Kindeswohls sind vorrangig und beschleunigt durchzuführen. (…) Der Termin soll spätestens einen Monat nach Beginn des Verfahrens stattfinden. Adresse und Kontaktdaten Familiengericht Saarbrücken Familiengericht Saarbrücken Franz-Josef-Röder-Straße 13 66119 Saarbrücken Telefon: 0681 501-5178 Fax: 0681 501-3765 E-Mail: Internet: Achtung(! Amtsgericht Schwäbisch Hall - Familiensachen. ): Das Amtsgericht Saarbrücken hat noch einige andere Standorte. Inwieweit an den anderen Standorten Familiensachen bearbeitet werden ist uns derzeit nicht bekannt.

Amtsgericht Schwäbisch Hall - Familiensachen

Diese Instanzen werden durchlaufen, sobald eine Partei nach einem durch das Amtsgericht gesprochenen Urteil in Revision geht. Das bedeutet, dass das nächsthöhere Gericht zur erneuten Überprüfung des Urteils erster Instanz auffordert. Welches der übergeordneten Gerichte dann zuständig ist, hängt maßgeblich auch vom Gegenstand des Rechtsstreits ab. Besonderheiten der Amtsgerichte Das Amtsgericht ist neben Rechtsstreitigkeiten auch das jeweils für die entsprechende Gegend zuständige Registergericht. Das heißt, dass hier sowohl das Handelsregister geführt wird, als auch, dass das Genossenschaftsregister sowie das Vereins- und Güterregister hier geführt werden. Zudem zählt auch das Grundbuchamt zu dem jeweiligen Amtsgericht vor Ort, einzige Ausnahme ist hier das Bundesland Baden-Württemberg. Auskünfte aus dem Insolvenzregister sind für alle Bürgerinnen und Bürger online einsehbar.

In seinen Zuständigkeitsbereich fallen Entscheidungen aus dem Bereich der Familiensachen, also z. B. Verfahren zu Scheidungen, zur elterlichen Sorge, zum Umgangsrecht, zu Unterhaltsverpflichtungen, Versorgungsausgleich, Güterrecht oder Lebenspartnerschaftssachen. Für alle diesbezüglichen und weitergehenden Fragen erteilt die zuständige Stelle beim Familiengericht in Saarland Auskunft. Anhand der folgenden Liste zum Familiengericht in Saarland können Sie wichtige Informationen zu Anschrift, Kontaktdaten und Öffnungszeiten dieser staatlichen Einrichtung erhalten. Rechtliche Hinweise Achtung! stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde. Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen.