(Quelle:) BMI bestätigt: Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels nach § 25 Abs. 2 S. 1 2. Alt AufenthG (subsidiärer Schutz) oder §25 Abs. 3 AufenthG (Vorliegen eines Abschiebungsverbots) darf nicht von Vorlage eines Heimatpasses abhängig gemacht werden Meldung vom Montag den 10. 07. 2017 – Abgelegt unter: Aktuelles Vielerorts gibt es Probleme bei der Erteilung oder der Verlängerung von Aufenthaltstiteln nach § 25, Abs. 2, S. 1, 2. Alt. AufenthG (subsidiärer Schutz) oder § 25, Abs. 3 AufenthG (Vorliegen eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 5 oder 7 AufenthG). Hintergrund ist, dass viele Ausländerbehörden die Erteilung oder Verlängerung dieser Aufenthaltstiteln von der Frage abhängig machen, ob die Passpflicht nach § 3, Abs. 1 AufenthG erfüllt wird. § 5, Abs. Abschiebungsverbot 25 abs 3 minutes. 3, 1. Halbsatz AufenthG sagt jedoch klar aus, dass bei diesen Vorgängen von der in §5, Abs. 1, Nr. 4 AufenthG normierten Voraussetzung der Erfüllung der Passpflicht (s. dazu §3, Abs. 1 AufenthG) abzusehen ist. Aufgrund der Vielzahl von Beschwerden hat das Bundesinnenministerium mittlerweile klar gestellt, dass die Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels nach § 25, Abs. Alt AufenthG (subsidiärer Schutz) oder §25, Abs. 3 AufenthG (Vorliegen eines Abschiebungsverbots) nicht von der Frage abhängig gemacht werden darf, ob die Passpflicht nach § 3, Abs. 1 AufenthG erfüllt wird.
Zwar umfasst dies im Prinzip einen sehr weiten Katalog an Menschenrechten, allerdings hat die Rechtsprechung das Konzept erheblich eingeschränkt. In der Praxis ist hier hauptsächlich das Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung (Art. 3 EMRK) von Bedeutung. BAMF und Gerichte gehen teilweise von einem Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG aus, wenn die Lebensbedingungen für einzelne Schutzsuchende aufgrund schlechter humanitärer Bedingungen im Herkunftsland einer Verletzung von Art. 3 EMRK gleichkommen. Unter solchen Umständen könnte dann aber vom vorrangigen subsidiären Schutz auszugehen sein, wobei die Abgrenzung umstritten ist. Abschiebungsverbot 25 abs 3 inch. 7 AufenthG Eine Person darf schließlich nicht abgeschoben werden, wenn ihr im Zielstaat eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit droht (§ 60 Abs. 7 AufenthG). Diese Regelung kann etwa zur Anwendung kommen, wenn einer Person im Fall einer Abschiebung erhebliche Gesundheitsgefahren drohen. Dies gilt jedoch nur für lebensbedrohliche oder schwerwiegende Krankheiten, die sich durch die Abschiebung akut zu verschlechtern drohen.
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Diesen Inhalt gibt es auch auf Link zur Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland im Bild Quelle: © Make it in Germany Ehepartner und minderjährige Kinder haben grundsätzlich die Möglichkeit, Drittstaatsangehörige nach Deutschland zu begleiten oder ihnen nachzuziehen. Hierzu sind ausreichender Wohnraum und ein gesicherter Lebensunterhalt nötig. Derjenige, der bereits in Deutschland ist und den Partner nachholen möchte, muss bereits einen gültigen Aufenthaltstitel haben. Ehepartner Für den Ehegattennachzug gelten zudem folgende Voraussetzungen: Beide Ehepartner müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben. Gemeinde Hude. In der Regel müssen Sie sich als nachziehende Ehepartnerin oder nachziehender Ehepartner auf einfache Art und Weise im Alltag auf Deutsch verständigen können. In Ausnahmefällen können Sie die Sprache auch in Deutschland erlernen. Es muss genügend Wohnraum vorhanden sein. Der Lebensunterhalt muss gesichert sein. Das bedeutet, dass die Person, die sich bereits in Deutschland aufhält, über genügend Einkommen verfügen muss, sodass für das Ehepaar keine Sozialleistungen beantragt werden können, wenn die nachziehende Person noch keinen Arbeitsplatz hat.
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Bei Macbook-Air-Modellen mit M1-Chip lassen sich in der Regel 160 Franken sparen (919 statt 1079 Franken), beim Macbook Pro mit M1-Chip 210 Franken (1409 statt 1619 Franken). Im Bereich iPads gibt es aktuell aufbereitete iPad Pro – beispielsweise das iPad Pro 12, 9 Zoll für gut 700 statt knapp 1000 Franken. Gebraucht & Refurbished - iPad - Bildung - Apple (CH). Bei iPods lassen sich aktuell 40 bis 70 Franken für gebrauchte Modelle sparen. Gebrauchte iPhones oder Apple-TV-Boxen sucht man im Schweizer Store im Moment vergebens. Im deutschen Store hingegen finden sich diverse Modell wie das iPhone 11 Pro oder die iPhone-12-Generation mit Preisnachlässen zwischen 110 und 266 Euro. (mw)
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