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Noch dazu das laut dem alten Arbeitsvertrag bei dem Titel "... -meister", dem Mitarbeiter ein Dienstwagen zur privaten Nutzung zusteht und eine Zugzahlungsvereinbarung gewährt wird. Nach der Ergänzung zum Arbeitsvertrag ist der Mitarbeiter aber dann nur noch Leiter und es steht in der Ergänzung auch noch explizit drin das die Vereinbarung mit dem Dienstwagen sowie eine Zugzahlungsvereinbarung entfällt. Alle anderen Vereinbarungen aus dem alten Arbeitsvertrag behalten aber ihre Gültigkeit. Also die Gehaltsgruppe bleibt bestehen, aber eben der Wagen entfällt, was ich als Lohnkürzung verstehe und bei der Zugzahlungsvereinbarung sowieso. Kann man hier dem Mitarbeiter helfen sich zu wehren, und wenn ja wie bzw. ist der BR nicht doch Mitbestimmungspflichtig? Das erste was ich dem Mitarbeiter raten konnte ist, das er die "Ergänzung zum Arbeitsvertrag" nicht einfach so unterschreiben sollte. Aber was kann man sonst noch dagegen machen? Oder gibt es hier sogar die Möglichkeit als BR-Gremium den Mitarbeiter zu unterstützen.

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W. A. F. Forum für Betriebsräte Alle Beiträge Neueste Antworten Beiträge ohne Antwort Hallo Kolleginnen und Kollegen, da ich ein recht neues BR-Mitglied bin und leider noch nicht die Erfahrung habe, versuche ich auf diesem Wege eine Idee oder einen Weg für einen Mitarbeiter zu finden der mit Problemen von der Geschäftsführung (Personalabteilung) konfrontiert worden ist. Im Einzelnen: Der oben benannte Mitarbeiter hat von der Geschäftsführung bzw. von der Personalabteilung eine "Ergänzung zum Arbeitsvertrag" zur Unterschrift ausgehändigt bekommen. Nach meiner Recherche habe ich herausgefunden das zwar der Betriebsrat hier kein Mitbestimmungsrecht nach §99 BetrVG hat, aber ich habe trotz alledem ein Gefühl das der Arbeitgeber hier eine Arbeitsplatzveränderung/Versetzung unter dem Deckmantel einer Ergänzung vornehmen möchte. Was ja dann eigentlich wieder unter die Mitbestimmung fällt. Wenn ich die "Ergänzung zum Arbeitsvertrag" mir durchlese muss ich feststellen das im alten Arbeitsvertrag der Mitarbeiter ein Meistertitel inne hat und nach Unterschrift der Ergänzung zum Arbeitsvertrag nur noch, der Mitarbeiter, ein Leiter ist.

Die wahren Gründe für die Ergänzung zum Arbeitsvertrag sind mir aber leider bisher noch nicht bekannt, da die GF leider noch nicht für ein Gespräch zur Verfügung stand. Auserdem munkelt der Buschfunk das dem Mitarbeiter eine Abmahnung ins Haus steht, was wiederum einen Verdacht nahelegt das man den Mitarbeiter los werden möchte. Das ist aber zur Zeit reine Spekulation und Vermutung, da der Buschfunk eben keine 100%-tige rechtssicher Quelle ist. Also warten wir erst mal ab der Dinge die noch kommen werden. Jedenfalls wird die Ergänzung zum Arbeitsvertrag nicht unterschrieben.

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Frage vom 28. 9. 2016 | 11:52 Von Status: Beginner (61 Beiträge, 3x hilfreich) Ergänzungen zum Arbeitsvertrag Liebes Forum, vielleicht könnt Ihr mir helfen. Wir haben mit unseren Mitarbeitern klassische Arbeitsverträge geschlossen und wenden einen Tarifvertrag an. Unser Tarifpartner hat uns nun dazu aufgefordert unsere Verträge um einige Definitionen, sowie verweise auf § in dem Tarifvertrag zu ergänzen. Es gibt hierzu keine Änderungen nur Begriffsergänzungen. Wir hätten jetzt eine Vertragsergänzung erstellt! Die Frage die sich stellt: Muss diese Ergänzung vom Mitarbeiter unterschreiben werden, oder genügt es wenn wir diese unterschrieben dem Mitarbeiter zukommen lassen? Weil wir das Problem haben, dass unsere Mitarbeiter deutschlandweit tätig sind und wir bis Ostern diese Ergänzungen unterschrieben nicht zurück hätten!?!? Freue mich über Tipps und Erfahrungen! # 1 Antwort vom 28. 2016 | 12:01 Von Status: Unbeschreiblich (99611 Beiträge, 36930x hilfreich) Das wäre ratsam, damit niemand im Falles des Falles sagen kann "Ergänzung?

Dieses Aufzeigen von Möglichkeiten bleibt jedoch im spekulativen Bereich. Rechtlich vermag ich nicht zu erkennen, dass eine Durchsetzbarkeit der Regeln gegeben ist - das müssten schon ganz besondere Umstände sein, die so etwas möglich machen. Es lässt sich hier natürlich mangels Kenntnis nicht vergleichen, wie vorteilhaft oder nachteilig diese Regeln im Vergleich zu denen Ihres bisherigen Arbeitsvertrages sind. Diesen Vergleich müssen Sie nun selbst anstellen. Ich rate Ihnen zudem, Ihren Arbeitgeber einfach zu fragen, was es ihm angelegen sein lässt, diese Regeln von Ihnen einzufordern. Jedenfalls: Wenn Sie die Wochenfrist verstreichen lassen, kann Ihnen aus der rechtlichen Fernsicht nichts passieren - in meiner Praxis habe ich allerdings schon hypertonische Arbeitgeber erlebt, die bei Widerstand gegen ihre Lieblingsideen durch den Betrieb gestürmt sind wie gereizte spanische Kampfstiere. Um Ihnen abschliessend zu raten müsste man also Ihren Arbeitsvertrag in Gänze kennen und mehr Details zur betrieblichen Situation kennen.

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Üblicher Weise werden aber Abweichungen vom bisherigen Vertrag oder neue zusätzliche Aufgaben in einem Zusatz festgehalten. Es wird aber oft die Gelegenheit vom Arbeitgeber genutzt, weitere Veränderungen mit zu vereinbaren, die man gar nicht wollte. Darum ist es gut zu hinterfragen und nicht alles zu akzeptieren. Erstellt am 09. 2012 um 14:22 Uhr von willjam "Von Meister zu Leiter ist definitiv kein neuer Arbeitsvertrag erforderlich. " Das sehe ich anders. Abteilungs-meister und Projekt-leiter sind zwei unterschiedliche paar Schuhe. Noch dazu das der eine, also Meister einen Anspruch, laut Firmeninterner Dienstwagenverordnung hat und der Leiter, dem maximal ein Poolfahrzeug für die Dauer eines Auseneinsatz zusteht. Der Meister hat für eine ganze Abteilung (ca 35 Mitarbeiter) die Weisungsbefugnis und der Projektleiter nur für das einzele Projekt (je nach Größe nur 2 bis ca 10 Mitarbeiter). Nüchtern Betrachtet wird dieser Mitarbeiter degradiert. Auch finde ich das man hier eine Stellenausschreibung für die Stelle als Projektleiter veröffentlich hätte sollen, da sicherlich genug Mitarbeiter einen beruflichen Aufstieg zum Projektleiter gern genutzt hätten.

Welche Ergänzung? " Weil wir das Problem haben, dass unsere Mitarbeiter deutschlandweit tätig sind und wir bis Ostern diese Ergänzungen unterschrieben nicht zurück hätten!?!? Bis Ostern sind es noch über 6 Monate. Wenn eure Mitarbeiter es jetzt ernsthaft nicht schaffen euch das bis dahin unterschrieben zu kommen zulassen, dann würde ich mir Gedanken machen ob diese Mitarbeiter noch unter den Lebenden weilen... Signatur: Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB # 2 Antwort vom 28. 2016 | 13:04 Von Status: Wissender (14120 Beiträge, 5437x hilfreich) Es sollte aber auch klar sein, dass keiner der Mitarbeiter diese Ergänzung unterschreiben braucht! Es existieren Verträge, diese sind von beiden Seiten einzuhalten. Jegliche Änderung (auch eine Ergänzung) geht nur in beiderseitigem Einverständnis. Wenn also jemand mit der Aufnahme des zusätzlichen § aus dem TV nicht einverstanden ist, dann braucht er das selbstverständlich nicht zu unterschreiben.