Der GIH begrüßt nach den Förderstopps und der Verstimmung bei Energieberatenden und Kunden, dass das BMWK strukturiert nun einen Fahrplan zu mehr Energieeffizienz aufstellt und durch diesen Überblick für mehr Planungssicherheit sorgen möchte. Der Verband nimmt positiv zur Kenntnis, dass neben dem Ausbau der Erneuerbaren nun auch wieder die Energieeffizienz im Vordergrund steht. Dieser Ansatz des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) entspricht dem ganzheitlichen GIH-Ansatz, Sanierungen der Gebäudehülle und -technik gemeinsam zu denken und umzusetzen. Neue BEG-Sanierungsförderung im Sommer Das BMWK erklärt nachvollziehbar, wie die zukünftigen gesetzlichen und förderrechtlichen Rahmenbedingungen für die Meisterung des Klimawandels im Gebäudesektor aussehen. Heizkörper entlüften ohne schlüssel. Schwerpunkt wird weniger die Neubauförderung sein, in die in der letzten Zeit sehr viele Fördergelder geflossen sind. Bei der Förderung neuer Gebäude setzt die Regierung stark auf Nachhaltigkeitsaspekte. Die Sanierungsförderung über die stark nachgefragte Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) steht in Zukunft im Vordergrund.
Gasheizungen, Kohleöfen und wohl auch Nachspeicheröfen erweitert wird. Verschärfte Gesetzgebung wird wohl im Herbst veröffentlicht Der gesetzliche Mindesteffizienzstandard wird im Neubau in zwei Schritten angehoben: Die Effizienzklasse EH 55 gilt ab 2023 und wird 2025 auf EH 40 weiter verschärft. Ab 2024 gilt, dass "bei jeder neu eingebauten oder ausgetauschten Heizung, mindestens 65 Prozent Erneuerbare Energien zu nutzen sind". Heizkörper entlüften ohne schlussel. Dies hört sich nach einer Verschärfung an, da bisher noch von "möglichst" die Rede war. Faktisch werden aber in gut anderthalb Jahren dann nur noch Wärmepumpen und Pelletheizungen eingebaut. Zwar wird im Arbeitsplan Energieeffizienz auch erwähnt, dass dieses 65%-Ziel auch "in den allermeisten Fällen durch den Einbau […] von Solarthermie" möglich sei. Eine möglichst hohe dezentrale Energieautarkie kann durch verstärkten Einsatz von Solarthermie und Wärmespeicherung erreicht werden. Die Veröffentlichung der Gebäudeenergiegesetz-Novelle (GEG) wurde für die zweite Jahreshälfte angekündigt und wird voraussichtlich frühestens zum Jahreswechsel 2023 gelten.
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