Es folgten die Zeugenaussagen: Der 47-jährige Gemeinde-Amtsleiter schilderte die Wohnsituationen des Mannes, der mit verschiedenen Angeboten nicht zufrieden gewesen sei. Zeitweise habe er in der einen Wohnung noch seine Möbel aufbewahrt, in einer anderen Wohnung habe er mit einem Sohn gelebt. Am Tattag sei der Angeklagte zunächst bei der Verwaltung gewesen, so der Amtsleiter. Der Mann habe sich erneut beschwert. [email protected] | KOMMUNAL. Er, der Amtsleiter, habe sich dann mit einer Mitarbeiterin vor Ort ein Bild machen wollen. Den Mann habe er am Fenster im Obergeschoss des Hauses gesehen. Dann sei wenige Meter weiter eine Glasflasche aus dem Fenster geworfen worden und auf dem Pflaster zersplittert. Er, so der Amtsleiter, sei mit der Mitarbeiterin weitergegangen und habe die Polizei gerufen. Die Mitarbeiterin wiederum betonte, die Flasche sei maximal 2 Meter von ihr entfernt auf dem Bürgersteig aufgeschlagen. Der Angeklagte, den sie nicht kannte, habe danach noch länger lauthals geschrien oder gerufen. Sie habe auch gesehen, wie der Angeklagte mit dem Arm "ausholte", um die Flasche zu werfen, die sei keinesfalls einfach nur heruntergefallen.
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