Au-pairs sind allerdings von dieser gesetzlichen Unfallversicherung ausgenommen. Eine Au-pair-Beschäftigung ist ein Betreuungsverhältnis besonderer Art, für das die Gasteltern als Arbeitgeber keine Sozialabgaben und auch keine Pauschalabgaben zahlen müssen. Fürsorgepflichten der Gastfamilie Welche Fürsorgepflichten haben Gastfamilien in Deutschland? Die Bundesagentur für Arbeit schreibt in ihrem Merkblatt "Au-Pair bei deutschen Familien", dass "für das Au-pair in Deutschland eine Versicherung für den Fall der Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie eines Unfalls abgeschlossen werden muss". Ein Au-pair sollte also nicht nur krankenversichert, sondern auch für bleibende Unfallschäden abgesichert sein. Soziale Sicherheit in den Herkunftsländern Eine Unfallversicherung ist umso wichtiger, weil viele Au-pairs aus Ländern kommen, in denen Bürgerinnen und Bürger nur ein Minimum an sozialer Sicherheit erfahren. Da gibt es vielleicht noch nicht einmal das Geld für einen Rollstuhl, geschweige denn für einen barrierefreien Umbau der Wohnung.
Auch interessant: Das komplette Versicherungspaket für Au-Pairs auf Langzeitreise. Anbieter des Komplettschutzes ist die BD24 – Berlin Direkt Versicherung. Mehr Informationen zum Thema Au-Pairs Bei der Bundesagentur für Arbeit erhälst du weitere hilfreiche Informationen zum Thema "Au-Pair". Alles Wichtige über die Au-Pair Beschäftigung sowie zentrale Formulare zum Download, u. a. ein Au-Pair Mustervertrag (Pflichten der Gasteltern und des Au-Pair Beschäftigen), Fragebogen für die Gastfamilie und ein Merkblatt für Au-Pairs die bei deutschen Familien zu Gast sind. Attraktive Alternativen zum Au-Pair sind langfristige Aufenthalte als Work and Travel Reisender oder als Teilnehmer an einem Work and Travel Programm in Kanada, USA oder Neuseeland oder auch als Teilnehmer an einem sozialen Hilfsprojekt in der Freiwilligenarbeit. Foto: © Antonioguillem /
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