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Such-Portal © 123 RF / 8vfanrf Anerkannte Veranstaltungen Hier finden Sie Weiterbildungsveranstaltungen, die nach dem rheinland-pfälzischen Bildungsfreistellungsgesetz (BFG) anerkannt sind. Bildungsfreistellungsanspruch © Shutterstock / totallypic Was ist zu beachten? Bildungsfreistellung kann für Zwecke der beruflichen und gesellschaftspolitischen Weiterbildung in Anspruch genommen werden. Welche Voraussetzungen zu beachten sind erfahren Sie hier. Auszubildende © Shutterstock Politisch interessiert? Auszubildende in Rheinland-Pfalz können zur Teilnahme an Veranstaltungen der gesellschaftspolitischen Weiterbildung im Ausbildungsjahr bis zu fünf Arbeitstage freigestellt werden. Schülerbegabtenförderung rheinland pfalz restaurant. Anträge und Informationen © 123 RF / Galina Peshkova Service Hier können Sie allgemeine Informationen, Anträge, Formulare, Gesetze und Broschüren ansehen bzw. herunterladen. Online Veranstaltungen © shutterstock BFG online – Informationen für Veranstalter Für Anbieter, die ihre Bildungsfreistellungsveranstaltung auch online anbieten möchten, haben wir hier Informationen bereit gestellt.

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8 Verordnung zur Bezeichnung der als Einkommen geltenden sonstigen Einnahmen nach § 21 Absatz 3 Nummer 4 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG-EinkommensV) Teil II. 9 Verordnung über die Ausbildungsförderung für den Besuch von Instituten zur Ausbildung von Fachlehrern und Sportlehrern (BAföG-FachlehrerV) Teil II. 10 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Bestimmung der Formblätter nach § 46 Abs. 3 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG-FormblattVwV 2016) Teil II. Content-Select: Ausbildungsförderungsrecht. 11 Verordnung über Zusatzleistungen in Härtefällen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (HärteV) Teil II. 12 Verordnung über die Ausbildungsförderung für den Besuch von Ausbildungsstätten für kirchliche Berufe (KirchenberufeV) Teil II. 13 Verordnung über die Ausbildungsförderung für Medizinalfachberufe (MedizinalfachberufeV) Teil II. 14 Verordnung über die Ausbildungsförderung für den Besuch von Ausbildungsstätten für Psychotherapie und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (PsychThV) Teil II. 15 Verordnung über die Ausbildungsförderung für den Besuch von Ausbildungsstätten, an denen Schulversuche durchgeführt werden (SchulversucheV) Teil II.

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7. 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (Genfer Konvention – GK) Teil V. 10 Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet (HAuslG) Teil V. 11 Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz – AFBG) Teil V. Schülerbegabtenförderung rheinland pfalz germany. 12 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) Teil V. 13 Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt (Sozialversicherungsentgeltverordnung – SvEV) Teil VI: Parlamentsdrucksachen Stichwortverzeichnis

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Inhaltsverzeichnis Deckblatt Titelseite Vorwort zur 39. Auflage Inhaltsübersicht Abkürzungsverzeichnis Teil I: Einführung Teil II: Förderungsrechtliche Bestimmungen des Bundes Teil II. 1a Gesetz zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms (Stipendienprogramm-Gesetz – StipG) Teil II. Begabtenförderung der Bundesländer | Fachportal Hochbegabung. 2 Richtlinien zur einheitlichen Anwendung des Landeshaushaltsrechts bei der Veränderung von Ansprüchen nach § 50 SGB X sowie den §§ 20, 37 und 47a BAföG Teil II. 3 Erstes Buch Sozialgesetzbuch – Allgemeiner Teil – (SGB I) Teil II. 4 Verordnung über die Zuschläge zu dem Bedarf nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz bei einer Ausbildung im Ausland (BAföG-AuslandszuschlagsV) Teil II. 5 Verordnung über die örtliche Zuständigkeit für Ausbildungsförderung im Ausland (BAföG-AuslandszuständigkeitsV) Teil II. 6 Verordnung über die Errichtung eines Beirates für Ausbildungsförderung (BeiratsV) Teil II. 7 Verordnung über die Einziehung der nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz geleisteten Darlehen (DarlehensV) Teil II.

16 Verordnung über die Ausbildungsförderung für soziale Pflegeberufe (SozPflegerV) Teil II. 17 Verordnung über die Ausbildungsförderung für den Besuch von Ausbildungsstätten für landwirtschaftlich-technische, milchwirtschaftlich-technische und biologisch-technische Assistentinnen und Assistenten (Techn. Bildungsfreistellung mwg.rlp.de. AssistentenV) Teil II. 18 Verordnung über den leistungsabhängigen Teilerlass von Ausbildungsförderungsdarlehen (BAföG-TeilerlassV) Teil II. 19 Verordnung über die Ausbildungsförderung für den Besuch der Trainerakademie Köln (TrainerV) Teil II. 20 Verordnung über die Ausbildungsförderung für die Teilnahme an Vorkursen zur Vorbereitung des Besuchs von Kollegs und Hochschulen (VorkurseV) Teil III: Bildungskreditprogramm des Bundes Teil IV: Förderungsrechtliche Bestimmungen der Länder Teil IV. 2 Brandenburg Brandenburgisches Ausbildungsförderungsgesetz (BbgAföG) Teil IV.