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... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web Seitennachricht (Nachricht wird sich in 2 Sekunden automatisch schließen)... Anzeige im separaten Fenster! PKW 75 kg Sttzlast, Anhnger 100 kg Sttzlast.. Strafe???? 17. 02. 2006, 16:48 Beitrag #1 Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 17. 2006 Mitglieds-Nr. : 16840 Hallo, mein Anhnger hat eine Sttzlast von 100kg. Mein Pkw von 75 kg. Darf ich den Anhnger noch ziehen oder wird beim PKW die Betriebserlaubnis gelscht wenn die Polizei mich erwischt??? Stützlast, Tandemangänger. Wrde mich ber aussagekrftige Antworten freuen. Danke Achso, der Anhnger hat vier Rder Der Beitrag wurde von Romanol bearbeitet: 17. 2006, 16:53 17. 2006, 16:59 #2 Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1966 Beigetreten: 23. 06. 2004 Wohnort: Unterhaching Mitglieds-Nr. : 3925 Meinst du die tatschliche oder maximale Sttzlast des Anhngers? Die maximale Sttzlast darf durchaus hher liegen, nur bei der tatschlichen Sttzlast (=Das Gewicht, das senkrecht von oben auf die Anhngerkupplung drckt) musst du den Grenzwert des Pkws einhalten.

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18. 2006, 11:56 #7 Zitat (Doc aus Bckeburg @ 18. 2006, 09:37) Es geht auch NOCH einfacher: Nmlich "nach Gefhl (Loriot lsst gren... ).. nicht sicherer. Bei Deiner Konstellation mag die Methode noch hinhauen, bei 50 bzw. 75 kg habe ich da meine Zweifel. Allzu gro ist bei einer Fehlschtzung allerdings die Gefahr eines Bugelds auch wiederum nicht, da man sich straffrei um bis zu 50% nach oben oder unter verschtzen darf (s. o. ). 18. StVZO §44: Stützeinrichtung und Stützlast. 2006, 19:57 #8 Hallo, erst einmal vielen Dank fr eure Antworten! So schwer scheint dass dann ja doch nicht zu sein. Und wenn de Strafen gar nicht so wild es geht ja auch um die Sicherheit und nicht nur um Strafen. Wobei ich folgende Aussage falsch verstanden hatte: Zitat (Peter Lustig @ 17. 2006, 20:59) Laut TBNr. In diesem Fall werden 40 und 1 Punkt fllig. Dachte dass es unter 50% Abweichung nur Verwahngeld gibt, und dann erst Bugeld und Punkte. Naja, hat sich jetzt ja aufgeklrt. Vielen Dank, Held 18. 2006, 22:27 #9 Guckst Du TBNr. 217 BKatV. Mehr ist tatschlich nicht vorgesehen.

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(1) 1 An Sattelanhängern muss eine Stützeinrichtung vorhanden sein oder angebracht werden können. 2 Wenn Sattelanhänger so ausgerüstet sind, dass die Verbindung der Kupplungsteile sowie der elektrischen Anschlüsse und der Bremsanschlüsse selbsttätig erfolgen kann, müssen die Anhänger eine Stützeinrichtung haben, die sich nach dem Ankuppeln des Anhängers selbsttätig vom Boden abhebt. (2) 1 Starrdeichselanhänger (einschließlich Zentralachsanhänger) müssen eine der Höhe nach einstellbare Stützeinrichtung haben, wenn die Stützlast bei gleichmäßiger Lastverteilung mehr als 50 kg beträgt. 2 Dies gilt jedoch nicht für Starrdeichselanhänger hinter Kraftfahrzeugen mit einem zum Anheben der Deichsel geeigneten Kraftheber. Anhänger ankuppeln zulässige stützlast vw. 3 Stützeinrichtungen müssen unverlierbar untergebracht sein. (3) 1 Bei Starrdeichselanhängern (einschließlich Zentralachsanhängern) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3, 5 t darf die vom ziehenden Fahrzeug aufzunehmende Mindeststützlast nicht weniger als 4 Prozent des tatsächlichen Gesamtgewichts des Anhängers betragen; sie braucht jedoch nicht mehr als 25 kg zu betragen.

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Dein "Problem" hat nichts mit der Art des Wiegens oder der so ermittelten Stützlast zu tun, sondern schlicht damit, dass die Höhe Deiner Deichsel und Deiner verschiedenen Anhängerkupplungen nicht zusammenpassen! Bei *waagerecht stehendem Anhänger* muss die Deichselhöhe zur Anhängerkupplung passen! Ups, bist Du ein Mensch? / Are you a human?. Wird beim Ankuppeln der Hänger aus der Waagerechten gekippt, verändert sich das Belastungsverhältnis der beiden Achsen des Tandems und damit unvorhersehbar die Fahrdynamik: Spätestens bei einem Unfall - wahrscheinlich aber schon bei einer Kontrolle - wird Dir das (völlig unabhängig von der Stützlast! ) Probleme bereiten. Einzige *wirkliche* Lösung ist eine höhenverstellbare Deichsel - aber das hat Jens Arne Dir ja schon mitgeteilt... Gruß Bernhard Post by Bernhard Wohlgemuth Einzige *wirkliche* Lösung ist eine höhenverstellbare Deichsel - aber das hat Jens Arne Dir ja schon mitgeteilt... Hallo Bernhard, es gibt Anhänger mit nicht höhenverstellbarer Deichsel, beim Anhängerverleih leider zu 100% Damit muß ich leben.

2 Die technisch zulässige Stützlast des Zugfahrzeugs ist vom Hersteller festzulegen; sie darf - ausgenommen bei Krafträdern - nicht geringer als 25 kg sein. 3 Bei Starrdeichselanhängern (einschließlich Zentralachsanhängern) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3, 5 t darf die vom ziehenden Fahrzeug aufzunehmende Mindeststützlast nicht weniger als 4 Prozent des tatsächlichen Gesamtgewichts des Anhängers betragen, sie braucht jedoch nicht mehr als 500 kg zu betragen. Anhänger ankuppeln zulässige stützlast erhöhen. 4 Die maximal zulässige Stützlast darf bei diesen Anhängern - ausgenommen bei Starrdeichselanhängern (einschließlich Zentralachsanhängern), die für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h gekennzeichnet sind ( § 58) und land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsgeräten - höchstens 15 Prozent des tatsächlichen Gesamtgewichts des Starrdeichselanhängers (einschließlich Zentralachsanhängers), aber nicht mehr als 2, 00 t betragen. 5 Bei allen Starrdeichselanhängern (einschließlich Zentralachsanhängern) darf weder die für die Anhängekupplung oder die Zugeinrichtung noch die vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebene Stützlast überschritten werden.