Ein praxisintegrierendes oder kooperatives duales Studium verbindet das Studium mit einem Langzeitpraktikum in einem Unternehmen oder mehreren kürzeren Praktika in verschiedenen Unternehmen. Ein berufsintegrierendes duales Studium verbindet die Arbeit im Betrieb mit einem Studium. Dabei stellt der Arbeitgeber den Studenten während der Lehrveranstaltungen von der Arbeit frei. In vorlesungsfreien Zeiten arbeitet der Student als normaler Arbeitnehmer. Ein berufsbegleitendes duales Studium absolvieren Studierende neben einer Vollzeitbeschäftigung. Auch hier unterstützt der Arbeitgeber, etwa indem er den Studenten für Präsenzveranstaltungen freistellt oder indem er die Studiengebühren übernimmt. Duales Studium und Werkstudenten Studieren mit festem Einkommen: Das versprechen Werkstudentenvertrag wie duales Studium. Werkstudenten bedeuten weniger organisatorischen Aufwand im Unternehmen. Dafür müssen alle Beteiligten peinlich darauf achten, dass der Studierende nicht zu viel arbeitet. Aufwandsentschaedigung duales studium . Außerdem spart sich das Unternehmen die Sozialversicherungsbeiträge, die es für einen Dualstudierenden bezahlen müsste.
Für Studierende gibt es keinen Übergangsbereich ( Gleitzone) zur regulären Beschäftigung. Kurzfristige Beschäftigung: Wenn der Werkstudent nicht regelmäßig gebraucht wird, können Arbeitgeber auch eine kurzfristige Beschäftigung vereinbaren. Auch in einem kurzfristigen Beschäftigungsverhältnis fallen keine Sozialversicherungskosten an. Ein kurzfristig Beschäftigter darf die Verdienstgrenze für Minijobber überschreiten. Dafür darf er zwei Monate am Stück arbeiten oder aufs Jahr gerechnet 50 Arbeitstage. Der kurzfristig Beschäftigte unterliegt also strengeren Regeln als für Studierende allgemein gelten. Reguläre Beschäftigung: Der Arbeitgeber ruft die ELStAM für den Werkstudenten ab und führt den regulären Beitrag für die Rentenversicherung ab. Duale Studiengänge / 2.1 Praxisintegrierte duale Studiengänge an (Fach-)Hochschulen | TVöD Office Professional | Öffentlicher Dienst | Haufe. Überschreitet der Werkstudent den Grundfreibetrag (2022: 9. 984, muss der Arbeitgeber zusätzlich Lohnsteuer berechnen und abziehen. Im Vergleich der Beschäftigungsformen zeigt sich, dass kurzfristige oder geringfügige Beschäftigung sich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer kaum lohnen, wenn es um die Beschäftigung von Werkstudenten geht.
Und deshalb sind die Ausbildungskosten - auch wenn es sich um ein Erststudium handelt - nicht lediglich begrenzt bis 6. 000 Euro als Sonderausgaben, sondern in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten abzugsfähig.