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Rechtsschutzversicherung jetzt abschließen! Urteil 4 Zu Vorlagepflichten zum Nachweis über Fahrzeiten bei LKW-Fahrern. Oberlandesgericht Düsseldorf Az: 2a Ss (OWi) 300/02 - (OWi) 90/02 III Beschluss vom 03. 01. 2003 Das angefochtene Urteil wird mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht zurückverwiesen. G r ü n d e: I. Das Amtsgericht Mettmann hat den Betroffenen wegen "fahrlässiger Nichteinhaltung einer Sozialvorschrift der EWG" zu einer Geldbuße in Höhe von 75, 00 EUR verurteilt. Auf den Antrag des Betroffenen hat der mit dem Einzelrichter besetzte Senat mit Beschluss vom 2. Ups, bist Du ein Mensch? / Are you a human?. Januar 2003 die Rechtsbeschwerde zugelassen und die Sache gemäß § 80 a Abs. 3 OWiG dem Senat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen. Die Rechtsbeschwerde, mit der der Betroffene die Verletzung sachlichen Rechts rügt, hat - vorläufigen - Erfolg. II. 1. Nach den in dem angefochtenen Urteil getroffenen Feststellungen lenkte der Betroffene als Berufskraftfahrer am 17. Oktober 2001 einen LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 25 Tonnen.

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Oberlandesgericht Düsseldorf Az: 2a Ss (OWi) 300/02 – (OWi) 90/02 III Beschluss vom 03. 01. 2003 Das angefochtene Urteil wird mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht zurückverwiesen. G r ü n d e: I. Das Amtsgericht Mettmann hat den Betroffenen wegen "fahrlässiger Nichteinhaltung einer Sozialvorschrift der EWG" zu einer Geldbuße in Höhe von 75, 00 EUR verurteilt. Auf den Antrag des Betroffenen hat der mit dem Einzelrichter besetzte Senat mit Beschluss vom 2. Januar 2003 die Rechtsbeschwerde zugelassen und die Sache gemäß § 80 a Abs. 3 OWiG dem Senat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen. Die Rechtsbeschwerde, mit der der Betroffene die Verletzung sachlichen Rechts rügt, hat – vorläufigen – Erfolg. II. Cargoforum › Forum › Transport Verkehr Umschlag › Güterkraftverkehr und Nutzfahrzeuge › Bescheinigung für lenkfreie Tage. 1. Nach den in dem angefochtenen Urteil getroffenen Feststellungen lenkte der Betroffene als Berufskraftfahrer am 17. Oktober 2001 einen LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 25 Tonnen.

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Im Inland müssen auch Fahrer von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2, 8 t und nicht mehr als 3, 5 t beträgt, Aufzeichnungen über die Lenkzeiten, alle sonstigen Arbeitszeiten, die Lenkzeitunterbrechungen und die Ruhezeiten führen. Wenn ein Kontrollgerät - analog oder digital - eingebaut ist, müssen die Aufzeichnungen durch Benutzung des eingebauten Gerätes geführt werden (§ 1 Abs. 7 FPersV). Die Tätigkeitsnachweise müssen bei Fahrzeugen ohne Kontrollgerät durch manuelle Aufzeichnungen erfolgen (§ 1 Abs. 6 FPersV) sind für jeden Tag separat zu fertigen. Bescheinigung über lenkfreie tage für lkw fahrer download chrome. Der Fahrer hat dabei jedes Blatt der Aufzeichnungen mit Vor- und Zuname, dem Datum, dem amtlichen Kennzeichen, den Kilometerständen bei Fahrtbeginn und Fahrtende zu versehen (§ 1 Abs. 6 FPersV). Die Aufzeichnungspflichten sind dann erfüllt, wenn die Aufzeichnungen auf einem Vordruck nach dem Muster der Anlage 1 getätigt werden (§ 1 Abs. 7 FPersV).

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