Die gesetzlichen Krankenkassen müssen jeden Antragsteller aufnehmen, der laut Sozialgesetzbuch V die Voraussetzungen dafür erfüllt. Dies sind Menschen, deren monatliches Einkommen bei mehr als 400 € liegt und den jährlich vom Gesetzgeber neu festgesetzten Höchstbetrag an Einkommen nicht überschreitet. Informieren Sie sich. Deutschland war Vorreiter in Sachen Krankenversicherung Fast 130 Jahre alt ist die deutsche gesetzliche Krankenversicherung. Im Jahr 1883 erstmals eingeführt, sollte sie soziale Missstände im Lande verhindern helfen. Von Beginn an war die gesetzliche Krankenversicherung als Solidargemeinschaft geplant. Wenn falsche Angaben beim PKV-Antrag zur Falle werden | wissen-PKV.de. Alle Arbeitnehmer, deren Jahreseinkommen einen bestimmten Betrag nicht überstieg, wurden verpflichtet, einen Teil ihres Gehaltes monatlich an die Krankenkasse zu zahlen. Der Arbeitgeber wurde ebenfalls per Gesetz verpflichtet, einen Teilbetrag aus Unternehmensgeldern zu finanzieren, also einen Anteil zu übernehmen. Der Gedanke, der bis heute hinter diesem weltweit immer noch beispielhaften Modell steht: Gesunde helfen Kranken.
Ich würde mir wünschen, dass irgendwie der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, weil es echt der reinste Witz ist. Ich habe auf "Unwirksamkeit" der Kündigung geklagt und bin mir relativ sicher, das die Kündigung auch rechtsunwirksam ist und der Richter das auch so sieht. Rausschmiss private krankenversicherung tour. Auf jeden Fall kann ich es beweisen und habe sehr gute Karten. *dampf-OFF* Ich suche eigentlich nur eine Zwischenlösung, bis das Gericht entschieden hat, ob ich wieder zurück "darf" oder nicht. Ich frage mich in diesem zusammenhang nun auch, ob ich, sollte ich den Prozess natürlich gewinnen, dann auch auf Schadensersatz klagen kann, da ich ja jetzt bei einer GKV mehr als das doppelte zahlen muss und wesentlich weniger Leistungen habe, obwohl ich gar nichts dafür kann. Muss ich mal mit meinem Anwalt besprechen...
Ob aber diese Tatsache wirklich die Weiterversicherung unzumutbar macht, ist zumindest fraglich. RA Heiko Effelsberg, LL. M. Fachanwalt für Versicherungsrecht
Nach §5 Abs 1 1 sgb_5 und §6 Abs. 1 1 sgb_5 müßte der ja sonst auch wieder in die GKV Pflicht fallen. Da muss es noch was geben! Vielen Dank Zurück zu "Allgemeines PKV" Wer ist online? Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 9 Gäste