Andererseits schrieb sie, dass eine volle EM -Rente unwahrscheinlich ist, deshalb mein Gedanke, dass sie den "Rest" vielleicht wieder arbeiten könnte. Deshalb auch "abwarten und Tee trinken". :-) 28. 2016, 09:46 Experten-Antwort Hallo Gudrun, die Frage eines eventuellen Krankengeldanspruchs neben einer teilweisen EM -Rente kann Ihnen in der Tat nur Ihre Krankenkasse verlässlich beantworten. Allerdings erscheint mir die Konstellation wenig wahrscheinlich. Krankengeldanspruch | § 44 SGB V. Nehmen wir an, es wird tatsächlich festgestellt, dass Sie teilweise erwerbsgemindert sind, also zwar noch mindestens drei Stunden am Tag, aber nicht mehr 6 Stunden arbeiten können (in irgendeiner Tätigkeit unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes). Dann hätten Sie grundsätzlich Anspruch auf eine teilweise EM -Rente. Da Sie aber nach Ihren Angaben keinen Arbeitsplatz haben, würde geprüft, ob für Sie ggf. der Teilzeitarbeitsmarkt verschlossen ist (sprich: es ist nicht davon auszugehen, dass Sie einen leidensgerechten Teilzeitarbeitsplatz finden können).
Das Bundessozialgericht hat zum Leistungsanspruch von Alleinerziehenden im Urteil vom 26. 6. 2007 ( B 1 KR 33/06 R) entschieden. Kinderpflegekrankengeld ruht nicht, wenn es bereits vor der Elternzeit bezogen wurde ( BSG, Urteil v. 18. 2. 2016, B 3 KR 10/15 R). Der GKV-Spitzenverband und die Spitzenorganisationen der Kranken- und Unfallversicherung kommentieren das Kinderpflegekrankengeld umfassend im Gemeinsamen Rundschreiben vom 6. 12. 2017-III in der Fassung vom 17. 3. Wird Pflegegeld auf Hartz 4 angerechnet? - Anwalt.org. 2021. Arbeitsrecht 1 Freistellungsanspruch Arbeitnehmer haben während der Beaufsichtigung, Betreuung und Pflege eines erkrankten Kindes einen Anspruch auf Freistellung gegen den Arbeitgeber. Rechtlich liegt ein Fall des allgemeinen schuldrechtlichen Leistungsverweigerungsrechts nach § 275 Abs. 3 BGB vor, weil dem Arbeitnehmer aus persönlichen Gründen die Erbringung der geschuldeten (Arbeits-)Leistung unmöglich geworden ist, sofern die Erbringung der Arbeitsleistung wegen der Erkrankung des Kindes für ihn unzumutbar ist.
a BBiG, § 45 Abs. 1 SGB V und § 44a SGB XI; daneben können sich Ansprüche auf individual- oder kollektivvertraglicher Grundlage ergeben. Allgemeine Anspruchsgrundlage für eine bezahlte Freistellung im Fall der Kindererkrankung ist § 616 BGB: Arbeitnehmer haben danach einen Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts, wenn sie durch einen in ihrer Person liegenden Grund ohne ihr Verschulden an der Arbeitsleistung gehindert sind. [1] Ein in der Person des Arbeitnehmers liegender Grund ist u. a. die Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege eines erkrankten Kindes. Inwieweit die Erkrankung des Kindes zur Unzumutbarkeit der Erbringung der Arbeitsleistung führt, ist Frage des Einzelfalls. Bei Kleinkindern wird dies ohne Weiteres zu bejahen sein; dies kann aber auch bei älteren Kindern der Fall sein – hier ist in besonderem Maße zu prüfen, ob eine Ausweichmöglichkeit in der Betreuung besteht. Es ist unerheblich, ob eine spontane Erkrankung des Kindes vorliegt oder aufgrund einer stationären – geplanten – Behandlung des Kindes Betreuungsbedarf besteht.
Das Pflegegeld an den Pflegebedürftigen oder das weitergeleitete Pflegegeld an die Pflegeperson ist kein Einkommen, das bei der Prüfung der Familienversicherung oder Belastungsgrenze zu berücksichtigen ist. [1] Beschäftigungsverhältnis zwischen Pflegebedürftigen und Pflegeperson oder Pflegeunterstützungsgeld Bei einem Beschäftigungsverhältnis zwischen Pflegebedürftigen und Pflegeperson wird das Einkommen bei der Familienversicherung und auch bei der Belastungsgrenze angerechnet. Das Pflegeunterstützungsgeld gilt als Entgeltersatzleistung für entgangenes Arbeitsentgelt (wie auch andere Entgeltersatzleistungen, z. B. Krankengeld, Krankengeld bei Erkrankung des Kindes oder Verletztengeld) und ist deshalb eine Einnahme zum Lebensunterhalt.
Hallo, zur Berechnung des Kinderkrankengelds benötigt die Krankenkasse eine maschinell übermittelte Entgeltbescheinigung. Die Unterbrechung erfassen Sie, wie von Ihnen bereits beschrieben, im Kalender des Mitarbeiters mit dem Ausfallschlüssel PK - Pflege krankes Kind mit Kranken(tage)geld. Auch die weiteren Angaben und Eingaben sind von Ihnen bereits richtig geschlüsselt bzw. hinterlegt worden. Mit der nächsten Abrechnung wird die Meldung zur Entgeltersatzleistung (EEL-Meldung) automatisch erstellt und über den Punkt "Daten senden" an die Krankenkasse übermittelt. Weitere Informationen finden Sie im Dokument Entgeltersatzleistungen (EEL) - Kinderkrankengeld (Beispiele für Lohn und Gehalt). Viele Grüße Selina Heubeck Personalwirtschaft DATEV eG Beste Grüße Selina Heubeck Personalwirtschaft | DATEV eG